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Bezugsrechtsausschluss bei Wandelanleihen

am 21.02.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern

Für einen Hauptversammlungsbeschluss, durch den der Vorstand zu einem Bezugsrechtsausschluss bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen i.S. von § 221 AktG im Zusammenhang mit einer bedingten Kapitalerhöhung (§ 192 AktG) ermächtigt wird, gelten nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs die gleichen Grundsätze wie für eine Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss im Rahmen eines genehmigten Kapitals.
Die konkrete Prüfung, ob der …

Genehmigtes Kapital und Aktionärsinformation

Blickpunkt Recht & Steuern / Im Rahmen des genehmigten Kapitals ist der Vorstand nicht verpflichtet, vor Ausübung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und zum Bezugsrechtsausschluss die Aktionäre (schriftlich) über den Bezugsrechtsausschluss und dessen Gründe zu unterricht…

Aktionärs-Rechtsschutz

Blickpunkt Recht & Steuern / Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Revisionen einer Minderheitsaktionärin in zwei Klageverfahren gegen die Commerzbank im Zusammenhang mit der Ausübung des genehmigten Kapitals durch deren Vorstand zu entscheiden. Er hat dab…

Vorstandshaftung bei Kapitalerhöhung

Blickpunkt Recht & Steuern / Hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss unter Verstoß gegen seine Amtspflichten Entscheidungen getroffen, die von den gesetzlichen Vorgaben und…

Genehmigtes Kapital

Law-Blog / Aus gegebenem Anlass möchte ich heute auf eine Kleinigkeit in Zusammenhang mit Hauptversammlungsbeschlüssen hinweisen. Als Kapitalbeschaffungsmaßnahme sieht das Aktiengesetz in §§ 202 die Möglichkeit vor, sich in der Satzung zur Erhöhung des…

Feststellungsklage gegen Aufsichtsratsbeschluss (Mangusta vs. Commerbank)

Unternehmensrechtliche Notizen / Pflichtwidriges, kompetenzüberschreitendes Organhandeln des Vorstands und des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft bei der Ausnutzung eines genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss (§§ 203, 204 AktG) kann der in seinen Mitglieds…

Hauptversammlungsbeschluss über eine Kapitalerhöhung muss nicht zwingend eine konkrete Zahl enthalten

www.unternehmensjurist.de / ... Der Beschluss der Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung muss zwar einen bestimmten Kapitalerhöhungsbetrag enthalten. Die Hauptversammlung muss den Erhöhungsbetrag aber nicht zwingend als Zahl angeben, sondern kann diesen auch durch eine…

Aktienrechtliches aus der HV-Saison 2008

Unternehmensrechtliche Notizen / Die diesjährige HV-Saison enthält wieder schöne Beispiele für die Vorlesung im Aktienrecht. Da wäre die HV der TUI-AG. Beantragt war im Wege der Ergänzung der Tagesordnung durch einen Minderheitsaktionär (§ 122 Abs. 2 AktG), dass dem Vorstan…

Mitteilungspflicht des Gründungsaktionärs

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes…

Mitteilungspflicht des Gründungsaktionärs

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. Die Sanktion eines temporären Rechtsverlustes…

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RA Udo Meisen

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