Bezahlen im Onlinehandel – ePayment
am 09.02.2007 von http://www.ra-maas.de
Ware gegen Zahlung – so wird der typische Kaufvertrag im Ladengeschäft abgewickelt. Im Onlinehandel versendet der Händler die Ware an den Kunden oder stellt die Ware zur Abholung bereit. Doch wie kommt der Händler an die Gegenleistung – den Kaufpreis?
Payment Systeme …
Es gibt zum einen die aus dem klassischen Versandhandel bekannten Verfahren für die Bezahlung von „Fernabsatzgeschäften“, z.B. Vorkasse per Überweisung, Lastschrift, Nachnahme oder Kreditkarte. Daneben haben sich in den letzten Jahren vermehrt Dienstleister um internet-affine Verfahren bemüht und neue elektronische Zahlungssysteme entwickelt. Das Bezahlen per Internet wird dabei gerne „ePayment“ genannt.
Welche Verfahren soll man als Anbieter beispielsweise eines Onlineshops vorhalten?
Die Vereinnahmung per Vorkasse ist ein für den Online-Händler weitgehend sicheres Bezahlsystem: Der Kunde zahlt den Kaufpreis auf die angegebene Kontoverbindung ein. Erst danach gibt der Händler die Ware zur Auslieferung.
Die Lastschrift ist ebenfalls beliebt, vermittelt dieses Verfahren doch einen Zugriff auf das Konto des Kunden. Zu beachten bleibt jedoch, daß der Kunde die Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Abbuchung auf Veranlassung des Kunden rückbelastet werden kann. Tritt einer dieser Fälle ein und wurde die Ware bereits ausgeliefert, trägt der Händler das Ausfallrisiko, wenn sich der Kaufpreis zuzüglich der Kosten der Rücklastschrift nicht beitreiben läßt.
Das Nachnahmeverfahren (vgl. InternetHandel) gilt als nahezu ebenso sicher wie Vorkasse. Dies trifft letztendlich jedoch nur bedingt zu. Sollte die Ware an den Kunden ausgeliefert worden sein, obwohl ein Fehler bei der Vereinahmung der Nachnahme durch den Zusteller erfolgt ist, muß zwar der Kunde beweisen, daß er den Kaufpreis vollständig …
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