Bezahlen im Onlinehandel – ePayment

Ware gegen Zahlung – so wird der typische Kaufvertrag im Ladengeschäft abgewickelt. Im Onlinehandel versendet der Händler die Ware an den Kunden oder stellt die Ware zur Abholung bereit. Doch wie kommt der Händler an die Gegenleistung – den Kaufpreis?

Payment Systeme …

Es gibt zum einen die aus dem klassischen Versandhandel bekannten Verfahren für die Bezahlung von „Fernabsatzgeschäften“, z.B. Vorkasse per Überweisung, Lastschrift, Nachnahme oder Kreditkarte. Daneben haben sich in den letzten Jahren vermehrt Dienstleister um internet-affine Verfahren bemüht und neue elektronische Zahlungssysteme entwickelt. Das Bezahlen per Internet wird dabei gerne „ePayment“ genannt.

Welche Verfahren soll man als Anbieter beispielsweise eines Onlineshops vorhalten?

Die Vereinnahmung per Vorkasse ist ein für den Online-Händler weitgehend sicheres Bezahlsystem: Der Kunde zahlt den Kaufpreis auf die angegebene Kontoverbindung ein. Erst danach gibt der Händler die Ware zur Auslieferung.

Die Lastschrift ist ebenfalls beliebt, vermittelt dieses Verfahren doch einen Zugriff auf das Konto des Kunden. Zu beachten bleibt jedoch, daß der Kunde die Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Abbuchung auf Veranlassung des Kunden rückbelastet werden kann. Tritt einer dieser Fälle ein und wurde die Ware bereits ausgeliefert, trägt der Händler das Ausfallrisiko, wenn sich der Kaufpreis zuzüglich der Kosten der Rücklastschrift nicht beitreiben läßt.

Das Nachnahmeverfahren (vgl. InternetHandel) gilt als nahezu ebenso sicher wie Vorkasse. Dies trifft letztendlich jedoch nur bedingt zu. Sollte die Ware an den Kunden ausgeliefert worden sein, obwohl ein Fehler bei der Vereinahmung der Nachnahme durch den Zusteller erfolgt ist, muß zwar der Kunde beweisen, daß er den Kaufpreis vollständig gezahlt hat – sonst kann der Händler nachfordern. Wenn der Kunde mit der Ware jedoch verschwunden ist, geht der Händler leer aus.

Kreditkartenzahlungen im Internet stehen nach wie vor User misstrauisch gegenüber. Dabei ist es der Händler, der bei dieser Bezahlart im allgemeinen Nachteile hinzunehmen hat.

Nicht nur, daß der Händler in der Regel die Gebühren für das Kreditkartengeschäft zu tragen hat. Eine Abwälzung dieser Kosten auf den Kunden wird dem Händler durch das Kleingedruckte der meisten Kreditkartenanbieter ausdrücklich untersagt. Die Belastung des Kunden mit den Kosten wäre ohnehin nur dann möglich, wenn der Händler über die Mehrkosten für die Kreditkartenzahlung in seinem Online-Shop genau und unübersehbar aufklärt. Dies dürfte nicht nur technisch eine Herausforderung sein, sondern sich vor allem im Hinblick auf das Abmahnri…

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Themen: Telemedien , Onlinehandel , Kaufvertrag , Kreditkarte , Bei Ebay Mit Kreditkarte Bezahlen

Erschienen 9. Februar 2007 auf http://www.ra-maas.de.

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