Bewusst falscher Vortrag
am 20.11.2006 von http://www.ra-blog.de
Soso, ich trage also bewusst falsch für den Beklagten vor, meint der Klägervertreter. Warum, entziehe sich seiner Kenntnis. Aber das Amtsgericht werde den Vortrag des Beklagten wohl schon zu würdigen wissen.
Worum es geht? Darum, ob an einer entscheidenden Stelle eines Mietvertrages etwas angekreuzt, also vereinbart wurde. Ich behaupte nein, weil ich in der Mietvertragsausfertigung, die der Kläger selbst zur Akte gereicht hatte, kein Kreuz an dieser Stelle sehen konnte. Beim besten Willen nicht. Frech behauptet er jedoch, an dieser Stelle wäre ein Kreuzchen gemacht worden.
Ich kann mir diese Dreistigkeit nicht erklären. Hatte er vielleicht den falschen Mietvertrag zur Hand? Befindet er sich in einer anderen Realitätsebene? Zaubertinte? Bin mal gespannt, was ihm im Termin dazu einfällt.
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