Bewertungsknigge für eBay & Co.
am 05.09.2005 von Vertretbar Weblawg
Negative Bewertungen etwa bei eBay im Anschluss an eine Online-Auktion können für den Bewertenden schnell zum Bumerang werden. Werden die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschritten, folgt häufig unweigerlich die auf Löschung der negativen Bewertung und/oder Unterlassung der jeweiligen Aussagen gerichtete einstweilige Verfügung (erlassen in jüngerer Vergangenheit etwa vom AG Düsseldorf) oder eine erfolgreiche Klage (zum Anspruch auf Löschung einer unsachlichen Bewertung aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB etwa AG Erlangen, Urteil vom 26.05.2004 - Aktenzeichen: 1 C 457/04, bestätigt in der nach Erledigung ergangenen Kostenentscheidung durch LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.06.2005 - Aktenzeichen: 3 S 6387/04).
Selbst wenn der Bewertende mit seiner negativen Bewertung im Recht sein sollte, gilt es einige Grenzen des geltenden Rechts zu beachten, will man nicht vermeidbaren Ärger und erhebliche Kosten produzieren. Deshalb ein kleiner Bewertungs-Knigge für eBay & Co (natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit und rechtliche Verbindlichkeit).
1. Vor Abgabe der negativen Bewertung langsam bis zehn zählen. Noch besser: mindestens eine Nacht darüber schlafen. Oftmals sieht nach der verflogenen ersten Wut und/oder Enttäuschung der Sachverhalt gleich ganz anders aus; wenn nicht, vermeidet man wenigstens, im Überschwang der Gefühle unzutreffende, falsche oder die Grenzen des guten Geschmacks überschreitende Bewertungen abzugeben.
2. Keine Beleidigungen und Kraftausdrücke. Auf Wörter wie “A….loch, Prolet, Proletenfirma, Penner, Versager, Betrüger …” und andere Kraftausdrücke sollte immer (!) verzichtet werden. Hier bewegt man sich nahezu unweigerlich im Bereich der Straftatbestände der §§ 185 ff. StGB, sprich Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) und/oder Verleumdung (§ 187 StGB). Die Geltendmachung …
LG Düsseldorf: eBay-Bewertungen
domainundrecht.de / Wer sich mit Produkten auf der Internetauktionsplattform eBay präsentiert, muss auch kritische Bewertungen hinnehmen. Dies gilt nach Auffassung des LG Düsseldorf (Urteil vom 18.02.2004 - Az.: 12 O 6/04) um so mehr, als die Bewertungsrichtlini…
LG Düsseldorf: eBay-Bewertungen
advobLAWg / Wer sich mit Produktangeboten in die Öffentlichkeit begibt, muss auch negative Kritik hinnehmen - so entschied das LG Düsseldorf am 18.02.2004 (AZ: 12 O 6/04). Der Anbieter sei. so das Landgericht, dadurch ausreichend geschützt, dass das Auktionsh…
ebay-Bewertungen
Handakte WebLAWg / Das Urteil des LG Düsseldorf vom 18.02.2004 - 12 O 6/04, das eine einstweilige Verfügung gegen Kritik am Anbieter im...…
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eBay und die Bewertungen
Handakte WebLAWg / Manchmal wird Tacheles geredet, wenn Handelspartner bei eBay sich gegenseitig bewerten, so Heise. Doch wer dabei grundlegende Regeln nicht einhält,...…
AG Eggenfelde: Rechtsschutz gegen negative Bewertungen bei Online-Auktionen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Eggenfelden (Urt. v. 16.08.2004 - Az.: 1 C 196/04) hatte zu beurteilen, in welchem Umfang sich ein Betroffener gegen eine negative eBay-Bewertung wehren kann.Das Gericht differenziert dabei zwischen Tatsachenbehauptungen auf der einen und bloÃ…
AG Hannover: Teilweise Löschung einer negativen eBay-Bewertung
Vertretbar Weblawg / AG Hannover, Urteil v. 30.03.2006 - Az: 519 C 15904/05 - Teilweise Löschung einer negativen Bewertung: Zusammenfassung:Das AG Hannover hatte über eine Klage auf Löschung einer negativen Bewertung bei eBay zu entscheiden. Es gab der Klage hinsichtl…
LG Nürnberg-Fürth: Zur Löschung negativer eBay-Bewertungen
Vertretbar Weblawg / Mit Urteil vom 26.05.2004 (AZ: 1 C 457/04) hatte das AG Erlangen wohl als erstes deutsches Gericht einen Anspruch auf Löschung einer unsachlichen negativen Bewertung bei eBay unter Berufung auf §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB bejaht. Die Abgabe eine…
Amtsgericht Schönebeck: Löschung einer negativen Bewertung auf eBay
Vertretbar Weblawg / Amtsgericht Schönebeck, Urteil v. 28.11.2005 – Az: 4 C 525/05 (I) - Löschung einer negativen Bewertung auf eBay (redaktionelle Leitsätze): 1. Die bei eBay ins Internet gestellten Kommentare über Teilnehmer an Internet-Versteigerungen sind ein…
eBay: Portobetrug und Bewertung
Tingeltangel Blog / Eine Frage aus der Praxis: Rechtfertigt ein reiner Versandkostenbetrug bei eBay eine negative Bewertung des Verkäufers? Ich denke schon. Versandkostenbetrug heißt hier: 3,90 EUR Versandkosten waren vereinbart, Verkäufer lehnte Senkung der Versand…
AG Deggendorf: Löschung einer negativen Bewertung und eines Ergänzungskommentars
Vertretbar Weblawg / AG Deggendorf, Urteil v. 08.05.2006 - Az: 3 C 1/06 - Löschung einer negativen Bewertung und eines Ergänzungskommentars: Sachverhalt: Der Beklagte erwarb von der Klägerin in einer Internetversteigerung auf [http://www.ebay.de eBay] eine gebrauchte…
Negative ebay-Bewertung löschen
MCNeubert lawblog / via Rechtsblog Amtsgericht Schönebeck, Urteil v. 28.11.2005 – Az: 4 C 525/05 (I) - Löschung einer negativen Bewertung auf eBay (redaktionelle Leitsätze): 1. Die bei eBay ins Internet gestellten Kommentare über Teilnehmer an Internet-Versteig…
