Personenbezogene Daten
LawBlog | 1. September 2008 — Sehr geehrte Damen und Herren, vor einiger Zeit habe ich Ihnen die hiermit nochmals weitergeleitete E-Mail zugeschickt. Sie e…
Aus gegebenem Anlass heute meine Tipps für Initiativbewerber, die keine Antwort erhalten wollen:
Wenn Sie per E-Mail schreiben, machen Sie im Verteiler deutlich, dass Sie sich überall bewerben. Verwenden Sie dann auch immer die Anrede “Sehr geehrte Damen und Herren”. Begründen Sie Ihre Bewerbung - anstatt irgendwelches Interesse zu heucheln - damit, dass Sie die passende Ausbildung haben. Schreiben Sie, dass Sie selbständig tippen können, wenn auch nur nach Diktat. Erwähnen Sie, dass Sie Mahnsachen und Fristkalender alleine können. Fügen Sie Ihrer E-Mail Word-Anhänge bei. Vielleicht öffnet sie jemand. Stellen Sie Ihre Qualifikation in der Benutzung von MS-Office heraus. Vergessen Sie nicht, “mit freundlichen Grüßen” zu “verbleiben”.Wer eine Antwort erhalten möchte, kann es natürlich auch ganz anders machen.
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Panorama | 31. Juli 2007 — Aus einem e-mail-Wechsel mit der 1&1 Internet AG Montabaur: Sehr geehrte Frau Musterkunde, wir bedauern sehr, dass Sie Ihr…
JuracityBlog | 10. September 2007 — Glück gehabt. Schreibt uns doch heute ein Herr - nennen wir ihn “Blümchen”: >Sehr geehrte Damen und Herren, > > …
Praktikantenblog | 24. Oktober 2006 — Wir haben einem deutschen Berufungswerber mit ungarischen Wurzeln eine Entscheidung zugeschickt, die aus einem früheren Fall st…
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RSV-Blog | 6. Dezember 2006 — Schreiben an ÖRAG: Sehr geehrter Herr xyz, in obiger Angelegenheit meinten Sie mit Telefax vom 3. April 2006, gemäß § 17 Ab…
Red Tape | 8. Februar 2010 — Es muss wohl in einigen Kanzleien üblich (gewesen) sein, dass auch außergerichtlich Schriftsätze in zweifacher Ausfertigung übe…
Datenschutzbeauftragter Online | 29. Juli 2008 — Auf meine Mail an den Saturn gab es nun eine Antwort, leider für mich erstmal wenig gewinnbringend, da auf meine eigentliche …
Red Tape | 5. Juli 2010 — Unaufgefordert zugesandter Werbemüll per Mail. Mandant möchte also Abmahnung des Spammers. Erfolgt auch. Nun kommt folgende A…