Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH

München bewirbt sich zusammen mit Garmisch-Partenkirchen und dem Berchtesgadener Land beim IOC um die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2018. Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit Willy Bogner als Vorsitzendem der Geschäftsführung erarbeitet hierzu die Bewerbung und führt sie durch.

Die Bewerbungsgesellschaft München 2018 GmbH mit Sitz in München wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2008 – mit Nachtrag vom 12.11.2008 - gegründet. Die Geschäftsanschrift der Gesellschaft ist Spiridon-Louis-Ring 21, 80809 München. Der Gegenstand des Unternehmens betrifft die Wahrnehmung aller Aufgaben und Belange im Zusammenhang mit der Bewerbung um die Olympischen Winterspiele und Paralympics 2018 mit den Austragungsorten München, Garmisch-Partenkirchen und Königssee. Aufgabe der Gesellschaft ist insbesondere die Ausarbeitung der erforderlichen Bewerbungsdokumente unter Beachtung der Vorschriften des IOC (u. a. Olympische Charta in der jeweils gültigen Fassung) und der Ergebnisse der bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes am 08.12.2007 vorgestellten Machbarkeitsstudie.

Gesellschafter der Bewerbungsgesellschaft sind der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit 51 %, die Landeshauptstadt München (30 %), der Freistaat Bayern (9 %), die Marktgemeinde Garmisch-Partenkirchen (8 %) und der Landkreis Berchtesgadener Land (2 %). Überraschend ist das Verhältnis der Beteiligungen der Stadt München und des Freistaats Bayern.

Das Stammkapital der Bewerbungsgesellschaft München 2018 beträgt EUR 100.000,00. Bei einem vorgesehenen Budget von 30 Millionen Euro zur Durchführung der Bewerbung erscheint das Stammkapital von EUR 100.000 etwas spärlich bemessen. Derzeit stockt die Bewerbung um die Olympischen Spiele 2018 in Bayern wegen Unstimmigkeiten mit den Grundstückseigentümern in Garmisch-Partenkirchen. Die Bewerbungsgesellschaft hat den Grundstückseigentümern einen sog. Gestattungsvertrag vorgelegt, in dem die Modalitäten der Grundstücksnutzung vor und während der Olympischen Spiele geregelt werden sollen. Darin geht es auch um den Ersatz etwaiger Schäden, die durch die Grundstücksnutzung erfolgen. Hier wird von den Grundstückseigentümern u.a. kritisiert, dass das Kapital der Bewerbungsgesellschaft möglicherweise garnicht ausreiche, um ggf. Schäden…

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Themen: Bayern , Haftung , Stammkapital , Geschäftsführer , Gesellschafter , Grundstück , Budget , Kapital , Charta , Gmbh , Haftungsbeschränkung , Gesellschaftsvertrag , Gmbh Des Monats

Erschienen 23. Juli 2010 auf http://blogmbh.de.

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