Beweisverwertungsverbot für Videomessung – teilweise in NRW?
Ein Kollege postet bei LexisNexisStrafrecht im Forum gerade Folgendes:
” Bislang ist es nur eine Pressemitteilung, aber es lässt hoffen:
“Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet zugunsten eines Klägers gegen Bußgeld und Fahrverbot
Essen (ddp-nrw). Videobeweise bei Geschwindigkeits- und Abstandskontrollen sind laut einem Zeitungsbericht erstmals in
Nordrhein-Westfalen von einem Gericht beanstandet worden. In einem letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG)
Düsseldorf wurden Videokontrollen bei Autofahrern für unzulässig erklärt, wie die «Neue Rhein/Neue Ruhr Zeitung (NRZ)»
(Samstagausgabe) vorab berichtete.
Die Richter gaben demnach jetzt einem Autofahrer recht, der sich gegen eine 100-Euro-Buße und ein einmonatiges Fahrverbot gewehrt
hatte. Der Mann war mit zu geringem Mindestabstand auf der Autobahn 3 gefilmt worden.
«Bis zu einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage sind Videoüberwachungen zur Feststellung von Verstößen gegen den
Mindestsicherheitsabstand und/oder gegen angeordnete Höchstgeschwindigkeiten unzulässig», zitierte die Zeitung aus dem Beschluss der
OLG-Richter. Der Beschluss sei rechtskräftig. (AZ: IV-3 RBs 8/10)”
Ich bin mal gespannt.”
Ich auch . Beweisverwertungsverbot in NRW?
Siehe auch:
Achtung: Videomessung: OLG Oldenburg kommt zum Beweisverwertungsverbot Die Fran…
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