Beweisverwertung ohne Ende: Angekaufte Bankdaten im Besteuerungsverfahren verwendbar

Als erstes Finanzgericht hat das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 14 V 2484/10) entschieden, dass angekaufte ausländische Bankdaten im Besteuerungsverfahren verwendet werden dürfen. Das Gericht bezieht sich hierbei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.11.2010 (NStZ 2011, 103), nach der angekaufte ausländische Bankdaten im Steuerstrafverfahren verwertbar sind. Das Finanzgericht Köln hat zur Begründung angeführt, dass die Geschäftsdaten nicht vom Finanzbeamten selbst beschafft worden seien, er ja diese lediglich in Empfang genommen habe. Diese Begründung ähnelt doch der in einem vorhergehenden Beitrag zum Richtervorbehalt bei Blutentnahmen vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Begründung. Danach könne ein Polizeibeamter den Richtervorbehalt dann nicht willkürlich unterlaufen, wenn es gar keinen richterlichen Bereitschaftsdienst gibt. Aus Sicht des praktizierenden Strafverte…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Angekaufte Bankdaten Verwendbar Verwertbar , Ankauf Von Bankdaten Durch Staat , Verwertbarkeit Von Beweismitteln
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 19. Mai 2011 auf http://www.rechthaber.com.

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