FG Köln: Finanzamt darf angekaufte Steuer-CD verwerten
STEUERRECHT | 16. Mai 2011 — FG Köln Beschluss vom 15.12.2010 – 14 V 2484/10 Pressemeldung des Gerichts: “Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran,…
Als erstes Finanzgericht hat das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen: 14 V 2484/10) entschieden, dass angekaufte ausländische Bankdaten im Besteuerungsverfahren verwendet werden dürfen. Das Gericht bezieht sich hierbei auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.11.2010 (NStZ 2011, 103), nach der angekaufte ausländische Bankdaten im Steuerstrafverfahren verwertbar sind. Das Finanzgericht Köln hat zur Begründung angeführt, dass die Geschäftsdaten nicht vom Finanzbeamten selbst beschafft worden seien, er ja diese lediglich in Empfang genommen habe. Diese Begründung ähnelt doch der in einem vorhergehenden Beitrag zum Richtervorbehalt bei Blutentnahmen vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Begründung. Danach könne ein Polizeibeamter den Richtervorbehalt dann nicht willkürlich unterlaufen, wenn es gar keinen richterlichen Bereitschaftsdienst gibt. Aus Sicht des praktizierenden Strafverte…
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. Mai 2011 auf http://www.rechthaber.com.
STEUERRECHT | 16. Mai 2011 — FG Köln Beschluss vom 15.12.2010 – 14 V 2484/10 Pressemeldung des Gerichts: “Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran,…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 16. Mai 2011 — Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdaten bei der Besteuerung ve…
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Rechtslupe | 17. Mai 2011 — Für das Finanzgericht Köln bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Finanzverwaltung angekaufte ausländische Bankdate…
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