Beweislast bei Zahlungen des GmbH-Geschäftsführers an sich selbst

Besteht Streit, ob eine Zahlung des Geschäftsführers an sich selbst pflichtgemäß war, muss die Gesellschaft nur darlegen, dass der Geschäftsführer auf einen möglicherweise nicht bestehenden Anspruch geleistet hat. Es ist danach Sache des Geschäftsführers, darzulegen und ggf. zu beweisen, dass er einen Zahlungsanspruch hatt…

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Themen: Bgh , Gmbh
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht

Erschienen 21. Juli 2009 auf http://justicio.de.

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