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Beweislast für Mängelfreiheit bei Kündigung ohne Abnahme

am 06.11.2004 von http://www.heinicke.com

Beweislast für Mängelfreiheit bei Kündigung ohne Abnahme
OLG Hamm vom 31.07.2003 IBR 2004 127
Die vom Auftragnehmer gelieferten Fenster und Türen sind mangelhaft und werden trotz
gesetzter Frist nicht rechtzeitig nachgebessert. Der Auftraggeber (AG) kündigt den
Werkvertrag deshalb. Der AN behauptet Mängelfreiheit und verlangt den vereinbarten Werklohn.
Der AG hält dieser Forderung Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln entgegen, die im selbständigen
Beweisverfahren festgestellt wurden.
Das OLG gibt dem Auftraggeber Recht. Die Kündigung des Vertrages führt dazu, dass .......

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