Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten sechs Monate
am 16.08.2007 von http://www.recht-blog.com
Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf auf, muss der Käufer unter Umständen beweisen, dass der Mangel auf einem gewährleistungspflichtigen Sachmangel und nicht auf einer Fehlbedienung beruht.
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Beweislast bei Sachmängelgewährleistung im Verbrauchsgüterkauf
Blickpunkt Recht & Steuern / Auch wenn ein Defekt innerhalb von sechs Monaten nach Kauf auftritt, muss der Käufer beweisen, dass der Defekt auf einem gewährleistungspflichtigen Sachmangel und nicht auf einer Fehlbedienung oder unsachgemäße Handhabung beruht.
Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf
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Tiermängel
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Beweislastumkehr bei Karosserieschäden
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