Beweislast bei unwissentlicher Dialer-Nutzung

Wie das Landgericht Osnabrück bereits am 27.08.2004 urteilte (Az: 12 S 47/04), trifft den Telekommunikationsanbieter die volle Beweislast über den Vertragsschluss bei der Einwahl über einen Dialer. Den reinen Verbindungsaufbau lässt das Gericht als Anscheinsbeweis nicht gelten. Auch ist der Nutzer nicht verpflichtet, Vorkehrungen gegen Dialer zu treffen (nach BGH NJW 2004, 1590). Die Entscheidung ist abgedruckt in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht - Rechtsprechungsdienst (ZUM-RD) 11/2004, S. 550. ...

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Themen: Landgericht , Dialer

Erschienen 20. Dezember 2004 auf http://www.mindermeinung.de/.

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