Beweislast bei Auszahlung eines Sparbuchguthabens

Wer noch irgendwo ein unter anderen Unterlagen vergrabenes Sparbuch gefunden hat wird sich über diese Entscheidung des OLG Celle vom 18.06.2008, Az: 3 U 39/08, freuen:

Das OLG Celle sieht auch bei sehr alten Sparbüchern die Beweislast dafür, dass das dortige Guthaben bereits ausgezahlt wurde, bei der Bank.

Im dort zu entscheidenden Fall hatt der Kläger 1971 ein Sparkonto eröffnet und dann das Sparbuch als Sicherheit hinterlegt. Bei dem Auflösungsversuch im Jahre 2005 behauptete die Bank dann, dass das Sparbuch bereits 1982 aufgelöst worden sei als auch die Sicherheitsleistung nicht mehr erforderlich gewesen ist. Dies ergebe sich aus bankinternen Aufzeichnungen.

Das LG Stade hatte die Klage noch abgewiesen und dies mit dem großen Zeitraum begründet, der zwischenzeitlich vergangen sei. Aufgrund dieses langen Zeitablaufs sei es der Bank praktisch unmöglich einen Nachweis über die Auszahlung zu erbringe…

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Themen: Olg


Erschienen 30. Juni 2008 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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