Beweislage in Filesharingfällen bessert sich langsam

Frankfurt schmiert mal wieder etwas Balsam auf die geschundenen Seelen von Filesharing betroffener Internet-Anschlussinhaber. Genauer gesagt: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Gemeinhin stellt sich die Situation für Internetanschlussinhaber als gelinde gesagt schwierig dar, wenn sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten. Da wird ihnen dann vorgeworfen, entweder selbst einen Film, ein Musikstück oder ein Hörbuch rechtswidrig im Internet angeboten zu haben - damit sind sie Täter. Oder sie werden als Störer in die Haftung genommen, wenn sie nämlich Dritten ihren Internetanschluss zum Filesharing zur Verfügung gestellt haben. Wenn es dann aber Oma Else ist, die in einer Tauschbörse das neue Album von Alice Cooper angeboten haben soll (oder gerne auch mal "Porn Superstars POV"), kommen zumindest an der Täterschaft leichte Zweifel auf. Das Problem von Oma Else ist aber, dass sie es ist, die letztlich nachweisen muss, dass sie nicht selbst diese Werke angeboten und darüber hinaus alles getan hat, um einen Missbrauch ihres Anschlusses zu unterbinden. Und da wird es häufig schwierig, denn Oma Else verfügt selten über Log-Dateien ihres Routers oder sonstige Beweismittel - zumal nachdem kürzlich ihr Ehemann Erich verstorben ist. Dieses Beweisproblem scheint sich jedoch langsam ein wenig zu bessern: Nachdem nunmehr seit einiger Zeit eidesstattliche Versicherungen keine schlechte Beweis-Idee mehr zu sein scheinen, gab das OLG Frankfurt kürzlich freie Fahrt für die so genannte "Parteivernehmung". Das befand nämlich, die Partei, der Inhaber des Internetanschlusses, müsste im Rahmen einer Beweisaufnahme gehört werden. Dass er hier selten gegen sich selbst aussagen wird, macht das Beweismittel der Parteivernehmung normalerweise zu einem eher stumpfen Schwert, klar. Aber wenn das Gericht aufgrund der glaubhaften Aussage von Oma Else doch zu der An…

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Themen: Abmahnung , Tauschbörsen , Filesharing , Unterlassung , überwachung , Wlan , P2p , Olg Frankfurt , Peer TO Peer

Erschienen 7. Oktober 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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