Vortrag: Aktuelle Rechtsprechung zum Filesharing
kLAWtext | 11. Oktober 2011 — Ein bisschen Eigenwerbung muss ja auch mal sein: Am Mittwoch, den 02.11.2011, halte ich um 18.30 Uhr bei "Seminare im Schloss" in …
Frankfurt schmiert mal wieder etwas Balsam auf die geschundenen Seelen von Filesharing betroffener Internet-Anschlussinhaber. Genauer gesagt: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Gemeinhin stellt sich die Situation für Internetanschlussinhaber als gelinde gesagt schwierig dar, wenn sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten. Da wird ihnen dann vorgeworfen, entweder selbst einen Film, ein Musikstück oder ein Hörbuch rechtswidrig im Internet angeboten zu haben - damit sind sie Täter. Oder sie werden als Störer in die Haftung genommen, wenn sie nämlich Dritten ihren Internetanschluss zum Filesharing zur Verfügung gestellt haben. Wenn es dann aber Oma Else ist, die in einer Tauschbörse das neue Album von Alice Cooper angeboten haben soll (oder gerne auch mal "Porn Superstars POV"), kommen zumindest an der Täterschaft leichte Zweifel auf. Das Problem von Oma Else ist aber, dass sie es ist, die letztlich nachweisen muss, dass sie nicht selbst diese Werke angeboten und darüber hinaus alles getan hat, um einen Missbrauch ihres Anschlusses zu unterbinden. Und da wird es häufig schwierig, denn Oma Else verfügt selten über Log-Dateien ihres Routers oder sonstige Beweismittel - zumal nachdem kürzlich ihr Ehemann Erich verstorben ist. Dieses Beweisproblem scheint sich jedoch langsam ein wenig zu bessern: Nachdem nunmehr seit einiger Zeit eidesstattliche Versicherungen keine schlechte Beweis-Idee mehr zu sein scheinen, gab das OLG Frankfurt kürzlich freie Fahrt für die so genannte "Parteivernehmung". Das befand nämlich, die Partei, der Inhaber des Internetanschlusses, müsste im Rahmen einer Beweisaufnahme gehört werden. Dass er hier selten gegen sich selbst aussagen wird, macht das Beweismittel der Parteivernehmung normalerweise zu einem eher stumpfen Schwert, klar. Aber wenn das Gericht aufgrund der glaubhaften Aussage von Oma Else doch zu der An…
» Vollständiger ArtikelErschienen 7. Oktober 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.
kLAWtext | 11. Oktober 2011 — Ein bisschen Eigenwerbung muss ja auch mal sein: Am Mittwoch, den 02.11.2011, halte ich um 18.30 Uhr bei "Seminare im Schloss" in …
kLAWtext | 23. Dezember 2011 — politik-digital.de, die Informations- und Kommunikationsplattform zum Thema "Internet und Politik", hatte Dr. Tobias Keber von d…
kLAWtext | 23. August 2011 — Sommerloch? Auch die dpa nimmt sich des Dauerbrenner-Themas Filesharing, Tauschbörsen & Co. an. Dabei ist aber ein recht übers…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 13. Oktober 2011 — Hat der sich typischerweise in Beweisnot befindliche Abgemahnte im Klageverfahren bezüglich wesentlicher Einwendungen die Par…
S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing | 9. November 2009 — Das Amtsgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 05.06.2009 entschieden, dass ein Anschlussinhaber als Störer haftet, wenn über sei…
wekwerth.de | 13. Mai 2010 — Nach zutreffender Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.02.2010 - 30 C 2353/09) sind zwar die Anwaltskosten …
kLAWtext | 19. Januar 2012 — Gegen Raubkopien im Internet. Aus Respekt gegenüber Filmschaffenden. Eine Initiative von Constantin Film Hm. Hmmm. Hmmmmmm. Also…
kLAWtext | 5. Dezember 2011 — ...und das kurz vor Weihnachten. Bei manchen - vorzugsweise - Männern trudeln derzeit Briefe ein, in denen eine Firma "Internet Co…
kLAWtext | 12. Oktober 2011 — Möglicherweise haben Sie sich gewundert, dass man in diesem Blog Meldungen nicht mehr kommentieren konnte. Offenbar hatte ich unab…
kLAWtext | 13. Februar 2012 — Die Filesharing-Jahresstatistik 2011 ist da. Wieder einmal gibt es aktualisierte Zahlen über das, was sich so in deutschen Filesha…
Es zeichnet sich derzeit ab, dass das Umfeld für Abmahnungen wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzungen schwieriger wird. Die Abmahner kämpfen mit Beweisschwierigkeiten, der Beschränkung der Erstattung von Abmahnkosten auf € 100,00 (§ 97a UrhG), widerspenstigen Anschlussinhabern und fehlend...
Die Bejahung einer täterschaftlich begangenen Urheberrechtsverletzung kann eine Beweisaufnahme über den Aufenthaltsort zur fraglichen Verletzungszeit und bezüglich des regelmäßigen Computerbetriebs bei Abwesenheit voraussetzen. Entsprechende...