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Beweis für Produkthaftung

am 03.09.2007 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Der Arzt verschrieb der Patientin ein medizinisches Kühlgerät. Sie las die Warnungen in der Gebrauchsanweisung nicht. Neun Tage später war ihr Zeh blau und musste nach weiterer Behandlung amputiert werden. Sie verklagte die Herstellerin des Geräts nach Produkhaftungsrecht und verlor. Die Urteilsbegründung des Bundesberufungsgerichts im siebten Bezirks der USA in Sachen Denise Chlopek et al. v. Federal Insurance Company et al., Az. 06-2927, vom 28. August 2007 ist lesenswert. Der Richter durfte in der ersten Instanz die Geschworenen der Jury die Beratung abbrechen lassen, sobald sie zur Erkenntnis gelangten, dass das vom FDA-Aufsichtsamt genehmigte Gerät nicht fehlerbehaftet war. Zudem durfte er nach …

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