Bewaffneter Halbgott in Weiß?
am 07.11.2007 von http://stattaller.blogspot.com/Diese Meldung bietet Anlass, sich mit dem Waffengesetz zu beschäftigen.Der Umgang mit Waffen bedarf in Deutschland bekanntlich einer Erlaubnis (§ 2 II WaffG).Der Arzt aus der obigen Meldung begehrt die Erlaubnis zum Führen einer Waffe (sog. Waffenschein, § 10 IV S. 1 WaffG).Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis finden sich in § 4 I WaffG:Danach muss der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet haben (Nr. 1), die erforderliche Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG und persönliche Eignung nach § 6 WaffG besitzen (Nr. 2), die erforderliche Sachkunde iSd § 7 WaffG (Nr. 3) und ein Bedürfnis nach § 8 WaffG nachweisen (Nr. 4) und eine Haftpflichtversicherung abschließen (Nr. 5).Relevant ist in unserem Zusammenhang die Frage nach dem Bedürfnis iSd § 8 WaffG (diese Frage dürfte neben dem Problemkreis Zuverlässigkeit auch die größte Prüfungsrelevanz besitzen).Die Bedürfnisprüfung iSd § 8 WaffG ist zweigeteilt.Einerseits muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen an einem Umgang mit Waffen bestehen (Nr. 1; hier: gefährdete Person). Andererseits muss der Umgang mit Waffen und Munition zu dem beantragten Zweck erforderlich und geeignet sein (Nr. 2).Für den Fall des Umgangs mit Schusswaffen durch gefährdete Personen wird diese allgemeine Vorschrift durch § 19 II WaffG konkretisiert.Danach muss der Arzt im aktuellen Fall glaubhaft machen, dass er wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf …
Waffenrecht in der Praxis
Jurabilis / Man kann den Glauben an die eigene Zunft verlieren, wenn man sich bis Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 [zweiter Spiegelstrich] zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG durchkämpfen muss, um etwas zu finden, das angesichts der Spielzeugrichtlinie (88/3…
Auch Sportschützen dürfen nicht beliebig viele Schusswaffen erwerben
Recht und Alltag / Sportschütze benötigt Waffen, um seinen Sport auszuüben. Aber darf jemand, der sich dem Schießsport widmet, unter Hinweis auf seine sportliche Betätigung ohne weiteres beliebig viele Schusswaffen erwerben und diese in seinem Waffenschrank deponi…
BVerwG 6 C 8.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger ist Sportschütze und Inhaber einer sog. Gelben Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 14 Abs. 4 WaffG, die das Landratsamt Heidenheim ihm am 15. September 2004 erteilt hat.…
BVerwG 6 C 3.07 - Urteil
Bundesverwaltungsgericht / Der Kläger ist Sportschütze und Inhaber einer sog. Gelben Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 14 Abs. 4 WaffG, die der Beklagte ihm am 9. August 2004 erteilt hat.…
Softair-Waffen
Blickpunkt Recht & Steuern / Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe strafbar. Das Waffengesetz stellt Softair-Waffen bis 0,08 Joule von den Bestimmunge…
Verkauf von Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule an Minderjährige kann strafbar sein
Recht und Alltag / Dies hat jetzt der 1.Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Urteil vom 27.04.2007 (Az.: 1 Ss 75/ 06) jedenfalls für den Fall entschieden, dass solche Federdruckpistolen nicht entsprechend der europäischen Spielzeugrichtlinie mit einem CE-K…
