Bewährungsstrafen und Freisprüche im Berliner Bankenskandal
am 21.03.2007 von strafblog
Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten mit Bewährung hat das Berliner Landgericht den früheren Vorstand der Hypothekenbank BerlinHyp und einstmals stärksten Mann der Berliner CDU, Klaus Landowsky, verurteilt. Vier weitere angeklagte Vorstandsmitglieder wurden zu Bewährungsstrafen zwischen 4 Monaten und einem Jahr verurteilt. Acht Angeklagte, darunter alle Aufsichtsratsmitglieder der BerlinHyp, wurden freigesprochen.
Wie focus-online berichtet, sahen die Richter den Vorwurf eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz als nachgewiesen an. In einem Fall wurde wohl auch ein Untreuetatbestand mit einem Schaden in Höhe von 1,6 Millionen Euro festgestellt. Die Anklage war von schwerer Untreue in vier Fällen mit einer Vermögensgefährdung in Höhe von 77 Millionen Euro ausgegangen und hatte Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren gefordert.
In dem Verfahren ging es um riskante Kreditvergaben an die Immobilienfirma Aubis in den 90er Jahren. Den Angeklagten wurde angelastet, die Kreditwürdigkeit von Aubis nicht hinreichend geprüft zu haben. Schuldhaft und pflichtwidrig hätten die Angeklagten das Vermögen der Bank geschädigt.
Die umstrittenen Kredite und eine zeitnahe Spende von zwei Aubis-Managern an die CDU hatten 2001 die Berliner Bankenaffäre ausgelöst, die letztlich zum Ende der damaligen Großen Koalition in Berlin und zu einer politischen Erdrutschniederlage für die CDU bei den darauf folgenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus führte, wovon sie sich bis heute nicht erholt hat. Das Land Berlin hatte damals 1,7 Milliarden Euro in den Konzern investiert und Risikobürgschaften in Höhe von rund 21 Milliarden Euro übernommen. Der politische und wirtschaftliche Schaden war gewaltig.
Landowsky kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Revision an. Er strebe nach wie vor einen Freispruch an, mit dem er auch gerechnet habe. Die Berliner Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie ebenfalls Revision einlegt. Insgesamt 79 Verhandlungstage hat der Prozess in Anspruch genommen.
Autor: RA Rainer Pohlen
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