Bewährungsstrafen im Osnabrücker Internet-Betrug-Prozess
am 16.06.2006 von http://www.strafblog.de
Bei tagesschau.de war schon gestern nachzulesen, dass zwei der vier Angeklagten im Dialer-Betrug-Verfahren vor dem Osnabrücker Landgericht gewerbsmäßigen Computerbetrugs und Datenveränderung zu Bewährungsstrafen von 18 und 22 Monaten verurteilt wurden. Gegen zwei andere Angeklagte wird das Verfahren fortgesetzt. Ob das Urteil gegen die Beiden tatsächlich so milde war, wie es sich auf den ersten Blick in Anbetracht der doch erheblichen Vorwürfe anhört, vermag ich nicht zu sagen, da mir Detailkenntnisse über die Rolle fehlen, die die Verurteilten in dem Betrugssystem gespielt haben. Immerhin sollen insgesamt 100.000 Internetnutzer geschädigt worden sein, wobei ein Schaden von 12 Millionen Euro entstanden ist.
Die vier Angeklagten sollen zwischen Juli 2002 und Ende September 2003 auf Webseiten manipulierte Dialer installiert haben. Dialer sind Einwahlprogramme, die den regulären Internetzugang beenden und den Rechner über teure 0190er-Nummern mit einem Server verbinden. Der Surfer muss darauf hingewiesen werden, dass er jetzt die kostenfreie Internetverbindung verlässt und eine kostenpflichtigen Service in Anspruch nimmt. Er muss die Wahl haben, den Vorgang abzubrechen oder weiterzumachen. Die Angeklagten sollen die Dialer so verändert haben, dass die Internetnutzer sich unbemerkt auf kostenpflichtige Seiten einwählten, sobald auf bestimmte Webseiten geklickt wurde.
Im Einzelfällen sollen so für die Surfer Telefonkosten bis 3.000 Euro entstanden sein. Viele haben wohl aus Scham keine Anzeige erstattet, weil sie Pornoseiten aufgesucht hatten und nicht wollten, dass dies bekannt wird.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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