Bewährungsstrafe für Zumwinkel

Das Bochumer Landgericht hat den früheren Postchef Klaus Zumwinkel am Montag wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss er eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen, größtenteils an die Staatskasse. Der 65-Jährige hatte im Prozess gestanden, Teile seines Privatvermögens in einer Liechtensteiner Stiftung vor den deutschen Finanzbehörden verborgen und so rund 970.000 Euro Steuern hinterzogen zu haben.

Laut Staatsanwaltschaft hat der ehemalige Spitzenmanager inzwischen 3,9 Millionen Euro an Steuern, Zinsen un…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Haft , Landgericht , Taz , Klaus Zumwinkel

Erschienen 26. Januar 2009 auf http://log.handakte.de/.

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