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Bewährung wird künftig EU-weit überwacht

am 07.12.2007 von Knastblog

Bewährungsauflagen bei Straftätern können zukünftig EU-weit überwacht werden. Darauf haben sich heute in Brüssel die Justizministerinnen und –minister der EU geeinigt. Ziel des im Januar 2007 gemeinsam von Deutschland und Frankreich initiierten Rahmenbeschlusses ist es, die Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Überwachung von Bewährungsstrafen, zur Bewährung ausgesetzten Reststrafen und alternativen Sanktionen (z.B. eine Verurteilung zu gemeinnütziger Arbeit) zu verbessern.
„In einem Europa der offenen Grenzen mit mobilen Menschen wollen wir grenzüberschreitend die Resozialisierung von Verurteilten fördern, Rückfälle verhüten und damit Opfer besser schützen. Der rasche Abschluss der Verhandlungen zeigt, dass europaweit großes Interesse an einer grenzüberschreitenden Bewährungsüberwachung besteht“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Eine erfolgreiche Resozialisierung verhindert neue Straftaten und ist damit der beste Opferschutz für die Zukunft. Eine Strafe oder ein Strafrest kann zur Bewährung ausgesetzt werden, um dem Straftäter unter staatlicher Aufsicht eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft und ein straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen. Als Hilfestellung dazu gibt es während der Bewährungszeit regelmäßig Auflagen und Weisungen, ein Bewährungshelfer kann dem Betroffenen zur Seite gestellt werden. Für Straftäter, die ihren Lebensmittelpunkt nach einer Entlassung oder einer Verurteilung auf Bewährung nicht im selben Staat haben, in dem sie verurteilt wurden und/oder im Vollzug saßen, brauchen wir dieses neue Rechtsinstrument“, erläuterte die Bundesjustizministerin.
Der Rahmenbeschluss stellt sicher, dass jemand, der beispielsweise in Deutschland zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, in Frankreich leben und arbeiten kann, ohne dass dadurch die Wirkung der verhängten Bewährungsmaßnahmen beeinträchtigt wird. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich im Rahmenbeschluss, als Aufenthaltsstaat die Verurteilung einer Person ohne größere Formalitäten anzuerkennen und die verhängten …

EU-weite Überwachung von Bewährungsauflagen

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Europaweite Überwachung von Bewährungsstrafen

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Bewährungszeit durchgestanden

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Unbelehrbar?

Andere Ansicht / Der Angeklagte mußte sich zum wiederholten Male wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Er stand unter einschlägiger Bewährung, ist während der Bewährung nun zum zweiten Male aufgeflogen. Das Gericht nahm ihm den rechtfertigenden Notstand…

NRW-Justiz: Bündeln und helfen

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Immendorff-Erpresserin bekommt Bewährung

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Reform der Führungsaufsicht

Anwalt bloggt / Die Bundesregierung hat am 3. Mai 2006 eine Reform der Führungsaufsicht beschlossen.Die Führungsaufsicht dient der Überwachung und Betreuung von Verurteilten, die ihre Strafe voll verbüßt haben oder aus einer Klinik für psychisch oder suc…

Kontaktverbot für Straftäter

Knastblog / Das Bundesjustizministerium bereitet die Beschlussfassung des Kabinetts zur Reform der Führungsaufsicht vor. Die Führungsaufsicht dient der Überwachung und Betreuung von Verurteilten, die ihre Strafe voll verbüßt haben oder aus einer Klinik für…

Hoyzer ohne Bewährung

Handakte WebLAWg / Der Spiegel berichtet, dass Ex-Schiri Hoyzer von der 12. Strafkammer wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu 2 Jahren und 5 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten Bewährungsstrafen beantragt. Hoyzer und…

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Rechtsanwalt Udo Vetter

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