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BEUTEL LEER

am 11.11.2005 von http://sewoma.de/berlinblawg

Kein größer Unrecht wird Juristen angethan,
als wenn ein jeder Recht erweiset jedermann.
Weil ihnen Unrecht recht,
wenn Unrecht wo nicht wär,
wär zwar ihr Buch …

AUSWEICHMANÖVER

LawBlog / Schnell folgenden Satz diktiert: “Mit dem Vorschlag ist kein sachliches oder rechtliches Anerkenntnis verbunden.” Länger gegrübelt, ob man ein Recht überhaupt anerkennen kann. Entweder hat man Recht. Oder nicht. Das ist doch eine ob

Die Kunst, Recht zu behalten

Handakte WebLAWg / Eristische Dialektik ist die Kunst zu disputieren, und zwar so zu disputieren, daß man Recht behält, also per fas et nefas. Man kann nämlich in der Sache selbst objective Recht haben und doch in den Augen der Beisteher, ja bisweilen in seinen eign

Müller-Güldemeister: Das Recht und sein Preis

Jurabilis / Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitze verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt. (Rudolf von Jhering - Der Kampf ums Recht) Diesen Sinnspruch hat Rechtsanwalt Lothar Müller-Güldemeist

Anne Will: Unrecht vergeht nicht - Der lange Schatten der DDR

Think Law BLawG / Eine bemerkenswerte Sendung gestaltete gestern Anne Will zum Thema “Unrecht vergeht nicht: der lange Schatten der DDR”, aber noch bemerkenswerter ist das blog zu einem Thema, welches noch lange nicht abgeschlossen sein wird.

Die Lehren vom unrichtigen Recht

Andere Ansicht / “Gesetz ist Gesetz” lautet ein Wahlspruch des Positivismus. Aber ist Gesetz auch Recht? Und was ist, wenn Unrecht zu Recht wird und Unrecht Gesetz? Vor diese Frage sah sich die deutsche Jurisprudenz nicht zuletzt angesichts des “Tr

Gnade vor Recht?

Handakte WebLAWg / Die beiden Frankfurter Polizisten mögen nach dem Gesetz Unrecht begangen haben, ist in heutigen Zeit zu lesen. Doch sie wollten...

Höfliches Recht

BERLIN BLAWG / Wer das falsche verteidigen will, hat alle Ursache, leise aufzutreten und sich zu einer feinen Lebensart zu bekennen. Wer das Recht auf seiner Seite fühlt, muss derb auftreten: Ein höfliches Recht will gar nichts heißen. (Goethe)

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