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Bettina Röhl darf als “Terroristentochter” bezeichnet werden

am 06.12.2006 von RA-Blog

Bettina Röhl, Publizistin und Tochter der RAF-Terroristin Ulrike Meinhof, unterlag am Dienstag vor dem BGH im Streit um die Bezeichnung ihrer Person als “Terroristentochter” gegen die FAZ.
Die FAZ hatte im Jahr 2003 nach einigen von Röhl in der Boulevardpresse veröffentlichten Enthüllungen über u.a. Promi-Friseur Udo Walz und Ex-Außenminister Joschka Fischer berichtet, wie Röhl selbst in die Kritik geraten war.
Auf dem Höhepunkt der Debatte um Fischers Vergangenheit war die Berichterstattung gekippt. Die Kollegen wandten sich nun der Jägerin zu, die in den Porträts alles andere als schmeichelhaft wegkam: Als fanatische, verbitterte Verschwörungstheoretikern erschien Röhl, die die „Achtundsechziger“ abgrundtief haßte. Statt Respekt brachte man ihr allenfalls Mitleid entgegen, der Terroristentochter, die als Siebenjährige in ein jordanisches Palästinensercamp verfrachtet werden sollte, bevor sie der heutige „Spiegel“-Chefredakteur Stefan Aust aus den Händen der RAF befreite. (FAZ)
Der BGH erklärte, dass es sich bei der Formulierung weder um Schmähkritik noch um eine Formalbeleidigung handele. Bei dem Artikel der FAZ habe es sich um einen Beitrag von öffentlichem Interesse gehandelt, der zur Meinungsbildung bei der Bewertung von Fragen beitragen sollte, die Röhl selbst in die Öffentlichkeit gebracht hatte. Im konkreten Kontext sei die Formulierung nicht rechtswidrig.
Quellen:
Netzeitung
FAZ

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