Betterfly-Angebot: Gericht besteht auf Endpreis

Das Kölner Landgericht hat der Lufthansa untersagt, für ihr „Betterfly“-Angebot weiter mit einem Preis von 99 Euro zu werben. Die Richter sahen darin unlauteren Wettbewerb.

Für das Angebot werde ein Preis von „ab 99 Euro“ genannt, erst im weiteren Text komme der Hinweis, dass bei der ausschließlich möglichen Onlinebuchung des Flugscheins noch eine Gebühr von zehn Euro hinzukomme. …

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Themen: Rechtsprechung , Wettbewerb , Lufthansa , Landgericht , Handelsblatt

Erschienen 23. November 2006 auf http://log.handakte.de/.

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