O gezapft is`- na dann Prost !
Schadenfixblog | 24. September 2010 — Besteigt jemand alkoholisiert ein Taxi, muss er damit rechnen, dass er sich eventuell übergeben muss . Grundsätzlich schuldet e…
Setzt sich jemand betrunken in ein Taxi, hat er damit zu rechnen, dass ihm schlecht wird und er sich übergeben muss. Deshalb trägt er dann auch grundsätzlich die Kosten für die Reinigung.
Wenn der Fahrgast dagegen gebeten hat, anzuhalten, und der Taxifahrer diese Bitte ignorierte und weiterfuhr, ist ein Mitverschulden des Taxifahrers anzunehmen.
In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit wollte ein Münchener nach einem Besuch auf dem Oktoberfest 2009 mit einem Taxi nach Hause fahren. Nach kurzer Zeit wurde dem Mann übel und er musste sich übergeben. Der Taxifahrer musste das verschmutzte Taxi reinigen. Zusammen mit dem Verdienstausfall verursachte dies bei ihm einen Schaden von 241 Euro. Diese Kosten verlangte er von seinem Fahrgast, da er betrunken gewesen sei und sich deshalb übergeben habe.
Das sei so nicht richtig, entgegnete dieser. Zu Fahrbeginn habe er sich noch fit gefühlt. Er habe auch nur zwei Maß Bier in vier Stunden getrunken, sei deshalb auch nicht stark alkoholisiert gewesen. Außerdem habe er dem Fahrer sofort gesagt, dass ihm schlecht sei. Dieser habe aber, obwohl es ihm möglich gewesen sei, nicht angehalten, sondern ihn nur beschimpft.
Das Amtsgericht München sprach dem Taxifahrer die Hälfte seiner Schadenersatzforderung zu, da der Beklagte sich während der Taxifahrt in dem vom Kläger gefahrenen Taxi unstreitig übergeben und das Taxi beschmutzt habe. Dies stelle eine Pflichtverletzung des Beförderungsvertrages dar. Da er zumindest angetrunken gewesen sei, habe er mit dem Eintritt des Schadens auch rechnen müssen.
Aufgrund des Mitverschuldens stehe dem Taxifahrer allerdings nur die Hälfte des Schadenersatzanspruches zu. Nach Anhörung der Parteien und der Lebensgefährtin des Klägers stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Beklagte und seine Freundin den Kläger vor dem Vorfall gebeten haben, anzuhalten, weil dem Beklagten schlecht sei und der Kläger dieser Bitte zunächst nicht Folge geleistet habe. Da sich jedoch …
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. September 2010 auf http://www.rechtslupe.de.
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