Betrunkene sind nicht versichert
am 06.05.2005 von neues aus schwabenheimWer unter dem Einfluss von Alkohol einen Verkehrsunfall verursacht, verliert seinen Führerschein – das wissen alle Autofahrer. Dass sie aber auch den Versicherungsschutz verlieren, ist immer noch den meisten Leuten unbekannt.
Kurzer Seitenblick - Fahrlässigkeit?
Recht und Gesetz / Ein kurzer Blick zur Landkarte auf dem Beifahrersitz ist noch keine grobe Fahrlässigkeit. Deshalb verliert ein Autofahrer auch nicht seinen Kasko-Versicherungsschutz, wenn er durch die Unaufmerksamkeit einen Unfall verursacht. So entschied das Landg
Ehrlich gut versichert
JuracityBlog / Wer bei Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung Erkrankungen verschweigt, kann den Versicherungsschutz verlieren. Ein Mann hatte 1999 auf die Frage der Versicherung nach Vorerkrankungen einige Erkrankungen angegeben und im weiteren au
Bei kurzem Seitenblick auf die Karte noch keine grobe Fahrlässigkeit
BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das Landgericht Aschaffenburg hat mit Urteil vom 1. Dezember 2004 (Az.: 3 O 266/04) entschieden, dass ein kurzer Blick zur Landkarte auf dem Beifahrersitz noch keine grobe Fahrlässigkeit ist. Daher verliert ein Autofahrer auch nicht seinen Kaskoschu
Nicht ohne mein Auto
Andere Ansicht / Weil er mit 0,5 Promille Alkohol am Steuer erwischt wurde, musste ein 41jähriger Autofahrer seinen Führerschein abgeben. Dazu begab er sich zur Polizeidienststelle. Mit dem Auto. Wie die Beamten sodann feststellen mußten, hatte der Mann auch diesm
Unabgeschlossen nicht versichert
BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) hat in einem Urteil (Az.: 10 U 550/03) kürzlich entschieden, dass ein Autofahrer den Wagen abschließen muss, wenn er einen Parkschein lösen will. Stellt er ihn dagegen mit laufendem Motor ab und verliert das Aut
Hochwasser - was tun?
Handakte WebLAWg / Vor allem in Sachsen und Sachsen-Anhalt kämpfen die Elb-Anwohner immer noch gegen die Wassermassen. Aber selbst wenn die Fluten gewichen sind, geht für die Menschen dort wie anderswo der Existenzkampf weiter. Dann stellen sich Fragen nach dem Schad
Versicherungsschutz im Straßenverkehr
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Zweite Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes ist jetzt endgültig verabschiedet worden. Der Bundesrat hat dem Gesetz am Freitag zugestimmt, mit dem der Versicherungsschutz bei Unfällen im Straßenverkehr verbesse
Unfälle nur auf direktem Arbeitsweg gesetzlich versichert
BLEIL Versicherungsmakler GmbH / Das Bundessozialgericht hat entschieden (AZ: B 2 U 23/03 R), dass Unfälle nur auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück gesetzlich versichert sind. Selbst bei kleinen Abstechern für private Besorgungen erlischt der gesetzliche Versicherungsschutz
