Betrugsverfahren eingestellt - Die Zeugen warteten vergeblich

Mehr als eine Stunde haben wir gestern im Gerichtssaal mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft diskutiert, ohne dass das Sache aufgerufen oder die Anklage verlesen wurde. Dann wurde das Verfahren gegen meinen Mandanten gegen Zahlung einer Geldauflage von 2.000 Euro eingestellt, der vom Kollegen Meister vertretene Mitangeklagte kam mit einer Einstellung nach § 153 StPO ohne Auflage davon. Es ging um den Vorwurf des dreifachen Kapitalanlagebetruges mit einem Schaden von ca. 45.000 Euro, die Akten waren ein paar hundert Seiten stark und mein Mandant war zu allem Übel einschlägig vorbestraft, auch wenn´s lange her ist. Ich hatte umfangreiche Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorgetragen, die Anklage war dennoch unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen worden. Der wichtigste Zeuge war nicht zur Verhandlung erschienen, so dass vermutlich hätte vertagt werden müssen. Das gab Freiraum, über andere verfahrensbeendende Möglichkeiten zu diskutieren. Ich habe meine schon im Zwischenverfahren geäußerten Rechtsauffassungen wiederholt. Der Richter meinte, da könne ja was dran sein, dass müsse sich aber erst in der Beweisaufnahme herausstellen. Die Staatsanwältin meinte, die Tat sei typisch für meinen Mandanten, der Betrug sei evident. Sie könne damit leben, wenn 2 Taten eingestellt und die dritte auf der Grundlage einer geständigen Einlassung mit einer moderaten Strafe belegt werde. Das habe ich abgelehnt und eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage zu Diskussion gestellt. Das komme nicht in Betracht, meinte die Staatsanwältin, zumal damit zu rechnen sei, dass die Auflage nicht fristgemäß erfüllt werde und dann nach ein paar Monaten erneut verhandelt werden müsse. Welche Geldauflage sie denn für angemessen halten würde, falls die Zahlung sichergestellt oder sofort erfüllt werden könne, habe ich gefragt. "Mindestens 2.000 Euro" war die Antwort, und das lag deutlich unter meinen Erwartungen. Ich habe mich, weil ich den Mandanten schon sehr lange kenne und weiß, dass ich mich auf ihn verlassen kann, für die Zahung der Geldauflage verbürgt und angeboten, dies zu Protokoll zu geben. Die Staatsanwältin war hiervon so überrascht, dass sie nach kurzem Zögern zugestimmt hat. Das Verfahren gegen den bislang nicht vorbestraften Mitangeklagten wurde ohne Auflage eingestellt. Die Zeugen - inzwischen war auch der zunächst ferngebliebene Hauptzeuge aufgetaucht - wurden nach Hause geschickt, nachdem sie eine Stunde vor dem Gerichtssaal gewartet hatten. So ist das halt manchmal. Wir jedenfalls waren mit dem Verfahrensausgang ziemlich zufrieden. Im Falle einer Verurteilung hätte es jedenfalls für meinen Mandanten eine spürbare Freiheitsstrafe geben können. Autor: RA Rainer Pohlen Kanzlei POHLEN + MEISTER

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Themen: Zeugen , Schäden , Kollegen
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 22. Juni 2006 auf http://www.strafblog.de.

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