Betrug beim Kurzarbeitergeld

Nach Berichten im Freien Wort und in der Thüringer Allgemeinen wurde bei 16 Thüringer Unternehmen ein Missbrauch des Kurzarbeitergeldes festgestellt und bei 35 weiteren wird noch geprüft.

Das scheint auf den ersten Blick sehr wenig. Dazu kommt noch, dass in den 16 Fällen, wohl auch Fälle enthalten sind, bei denen kein strafbares Verhalten vorliegt (jedenfalls bei frühzeitiger anwaltlicher Beratung). Die große Welle an Ermittlungen dürfte jedoch noch etwas auf sich warten lassen. Das Kurzarbeitergeld in der gegenwärtigen Ausgestaltung wurde, ordnungspolitisch fragwürdig, noch einmal verlängert. Demzufolge laufen derzeit noch Bewilligung und Auszahlung. Die vertiefte Verwendungsnachweisprüfung wird wohl flächendeckend erst später kommen, wenn vermutlich die nötigen (personellen) Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

So verlockend ein wenig “tricksen” beim Kurzarbeitergeld auch scheinen mag: Entdeckungsrisiken sind durchaus vorhanden. Der Kreis der Mitwisser ist groß. Ein einziger verärgerter Arbeitnehmer kann das gesamte System zum einstürzen bringen, wenn er das vergleichsweise geringe Risiko, wegen Beihilfe bestraft zu werden, bewußt oder unbewußt auf sich nimmt.

Aber auch und gerade für die ehrlichen Arb…

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Themen: Juristisches , Betrug , Risiko , Sozialbetrug
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 9. Juli 2010 auf http://www.martin-neldner.de.

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