Betriebsverbot für schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2
am 29.05.2008 von http://verbraucherrecht.blogg.de/
Betriebsverbot für schnurlose Telefone der
Standards CT1+ und CT2
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass am
31. Dezember 2008 die Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die schnurlosen
Telefonsysteme CT1+ und CT2 endet. Diese Geräte dürfen deshalb ab dem
1. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden.
Wie alle Allgemeinzuteilungen war auch diese für
schnurlose Telefone von Beginn an befristet. Im Rahmen der Konferenz der
europäischen Post- und Telekommunikationsverwaltungen (CEPT) hatten sich die
Mitgliedsländer geeinigt, die europaweit harmonisierten Frequenzzuweisungen zu
ändern. Der Frequenzbereich für das System CT1+ (885 887 / 930 - 932 MHz)
wurde inzwischen europaweit für die Nutzung durch öffentlichen Mobilfunk
umgewidmet. Der Frequenzbereich des Standards CT2 (864,1 - 868,1 MHz) steht
zukünftig Funkanwendungen kleiner Reichweite zur Verfügung.
Bereits 1998 war mit der Befristung der
Allgemeinzuteilung für diese Frequenzen die Auflage für die Hersteller- und
Vertriebsfirmen bzw. andere Inverkehrbringer verbunden, die Nutzer auf die
wesentlichen Bestimmungen der Allgemeinzuteilung hinzuweisen. Dies galt
insbesondere für die Befristung bis zum 31. Dezember 2008.
Ab dem 1. Januar 2009 dürfen daher schnurlose
Telefone der Standards CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
nicht mehr betrieben werden. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei
der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als
Verursacher einer Störung fest, so wird dem Verursacher der Aufwand für die
Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Dieser Sachverhalt stellt
zudem eine Ordnungswidrigkeit …
unter http://blog.telefon.de/produkte-festnetz/diese-ct1-endgeraete-sollten-eingemottet-werden/ findet sich eine umfangreiche liste mit endgeräten, die betroffen sind.
grusz
klm
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