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Betriebsübergang oder Betriebsstilllegung bei Insolvenz

am 27.04.2007 von http://blog.juracity.de

Das Bundesarbeitsgericht (Teilurteil vom 26.04.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 695/05, Pressemitteilung) hat die betriebsbedingte Kündigung eines Flugzeugführers eines Charterflugunternehmens für sozial gerechtfertigt angesehen, wenn ein Betriebsübergang nicht festzustellen sei und der Betrieb auch nicht fortgeführt werde. In diesem Fall hält das Bundesarbeitsgericht die betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung sozial gerechtfertigt. Die Pressemitteilung wirft leider mehr Fragen auf als sie beantwortet. Aus der Entscheidung der Vorinstanz ergibt sich, dass dem insolventen Charterflugunternehmen die Betriebserlaubnis durch das LBA entzogen wurde. Das Hessische Landesarbeitsgericht sieht …

Vorher, nachher: Betriebsübergang setzt betriebliche Identität voraus

JuracityBlog / Erwerben oder mieten mehrere Unternehmen einzelne Betriebsmittel eines vom Insolvenzverwalter stillgelegten Betriebes, so führt dies alleine nicht dazu, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des in Insolvenz gefallenen Betriebes n…

§ 613 a BGB: Widerspruchsrecht beim Betriebsübergang kann verwirken

JuracityBlog / und die Übernahme eines Schlachthofs stellt einen Betriebsübergang und keine Funktionsnachfolge dar (BAG vom 15.02.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 431/06, Pressemitteilung). Deshalb hätte der Kläger rechtzeitig dem Übergang wider…

Kein Betriebsübergang bei Wechsel des Betreibers eines Frauenhauses

Rechtblog / Das Bundesarbeitsgericht hatte über die Frage zu befinden, ob ein Betriebsübergang vorliegt. Insbesondere ging es in diesem Fall um die Frage eines Wiedereinstellungsanspruches. Ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB setzt voraus, dass die Ident…

LAG Köln zu § 613 a BGB: Taxi ist kein Betrieb und auch kein Betriebsteil

JuracityBlog / Nach § 613 a BGB liegt ein Betriebsübergang vor bei der Übernahme eines Betriebs oder eines Betriebsteils. Noch kleinere Teile eines Betriebs, denen die notwendige Selbstständigkeit fehlt, lösen dagegen die Folgen des § 613 a BG…

Übernahme der Bistrobetriebs in Interregiozügen durch Bahntochter kein Betriebsübergang (§ 613 a BGB)

JuracityBlog / entschied heute das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 6. April 2006 - 8 AZR 249/04) in Erfurt. Die Kündigung einer Mitarbeiterin des Cateringunternehmens, das die Zugrestaurants bislang betrieben hatte, fand das BAG wie zuvor Landesarbeitsgericht…

Kein Betriebsübergang bei Wechsel der Bistrobewirtschaftung bei der Bahn

Rechtblog / In der folgenden Pressemitteilung hat das Bundesarbeitsgericht eine weitere Entscheidung zum Thema Betriebsübergang mitgeteilt: Ein Betriebsübergang iSd. § 613a BGB setzt die im Wesentlichen unveränderte Fortführung einer wirtschaftlichen Einhei…

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RA Michael Felser

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