Die anwaltliche Beratung des Betriebsrates
Arbeitnehmeranwalt Stühler-Walters | 7. März 2012 — Betriebsräte stehen – insbesondere, wenn sie gerade erst gewählt wurden – vor einer mehrfachen Belastung und Verantwortung. Neb…
Wie alle vier Jahre wieder, laufen seit dem 01.03.2010 überall in Deutschland reguläre Betriebsratswahlen. In einigen (vor allem den kleineren) Berieben sind sie schon abgeschlossen, in anderen geht die Wahlzeit noch bis zum 31.05.2010.
Alte Betriebsräte werden ganz oder teilweise erneut gewählt, andere Betriebsräte stehen anschließend in vollkommen neuer Besetzung da, wieder andere Betriebe wählen sich zum ersten Mal überhaupt einen Betriebsrat. Was allerdings feststeht, ist, dass auch dieses Jahr sich wieder eine ganze Reihe Kollegen in einem für sie vollkommen neuen Amt wiederfinden. In der Wahl zum Betriebsrat spiegelt sich ein enormes Vertrauen wider, dass die anderen Kollegen in das gewählte neue Mitglied des Betriebsrates haben. Vor diesem Hintergrund und im Bewusstsein des ihnen gegenüber gebrachten Vertrauens stehen die neuen Kollegen nun da und es geht ihnen, wie jedem, der etwas ganz Neues macht: sie stehen vor den Fragen „Was kommt auf mich zu?“ „Was für Rechte habe ich?“ „Was muss ich beachten?“ „Was, wenn der Chef nicht mitzieht?“ und so weiter und so fort – die ganz normale Unsicherheit eben, wenn man vor einer neuen Aufgabe, einer neuen Herausforderung steht.
Dieser Artikel – man ahnt es schon – richtet sich nicht an die alten Hasen, sondern an die Neulinge im Amt. Ich will hier den Versuch machen, die allerwichtigsten Aspekte des Starts in das neue Amt zu beleuchten – Versuch deshalb, weil man schon hierzu dicke Bücher schreiben könnte, was hier allerdings deutlich den Rahmen sprengen würde. Aber keine Sorge: mit dicken Büchern werden Sie es im Verlauf ihrer Amtszeit noch früh genug zu tun kriegen.
Betriebsratsarbeit:
Die Arbeit im Betriebsrat ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Sie kriegen nichts für die Ausübung dieses Amtes, außer einem verschärften Kündigungsschutz. Um genau zu sein, haben Sie – sofern Sie das Amt ernst nehmen, aber sonst würden Sie ja nicht noch immer diesen Artikel lesen – mehr Scherereien aus dem Amt, als Vorteile: die Belegschaft wendet sich mit allen möglichen mehr oder minder wichtigen Problemen oder auch nur Problemchen an Sie; Sie werden sowohl von der Belegschaft als auch vom Arbeitgeber genau beäugt, was Sie eigentlich im Amt so machen; Ihr direkter Vorgesetzter findet es vielleicht überhaupt nicht lustig, dass Sie jetzt im Betriebsrat sind und macht Ihnen das Leben schwer und und und. Das Leben als Betriebsrat ist jedenfalls nicht immer ein leichtes.
Über eines seien Sie sich bitte klar: Sie sind kein neutrales Gremium, Sie vertreten Arbeitnehmerinteressen. Notfalls müssen Sie zur Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen im gesetzlichen Rahmen erbittert und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln kämpfen. Zwar hat das Gesetz den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber – aber im Ergebnis ist das ein wohlgewünschter Programmsatz des Gesetzgebers; die Praxis sie…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. März 2010 auf http://conlegi.de.
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