Betriebsratsmitglied nach kritischem Fernsehauftritt entlassen
Über einen interessanten Kündigungsrechtsstreit berichtet Spiegel-Online. Es geht dabei um einen seit elf Jahren bei der Dietz Motoren GmbH in Baden-Württemberg beschäftigten 47jährigen Mitarbeiter, der zugleich Mitglied des Betriebsrats ist. In einem im Fernsehen ausgestrahlten Beitrag von SPIEGEL TV hatte der Mitarbeiter gesagt, dass die Banken dem Mittelständler, der kurzarbeitet, Schwierigkeiten machten. Außerdem sagte er, dass im vergangenen Monat bis einen Tag vor der Überweisung unklar gewesen sei, ob den rund 245 Mitarbeitern ihr Lohn ausgezahlt werden könne. Fünf Tage später erreichte ihn die fristlose Kündigung seines Arbeitgebers. Der Betriebsrat hat der Kündigung offenbar zugestimmt. Der Geschäftsführer hält dem betroffenen Mitarbeiter vor, seine Aussagen seien geschäftsschädigend und zudem unwahr gewesen. Die geäußerten Sätze seien für die Außenwirkung verheerend gewesen. Die IG Metall, die sich auf die Seite des gekündigten Mitarbeiters geschlagen hat, sieht dies anders: Für uns fallen die Aussagen ... unter freie Meinungsäußerung. Aber mit großer Wahrscheinlichkeit geht es dem Unternehmen eh nur darum, endlich einen Grund zu finden, ihn loszwerden." Man darf gespannt sein, wie das zuständige Arbeitgericht die zu erwartende Kündigungsschutzklage beurteilen wird. Grundsätzlich gilt, dass die Rücksichtspflicht des Arbeitnehmers es gebietet, unternehmensschädliche Äußerungen über unte…
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Erschienen 1. November 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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