Betriebsrat & PC: Computer als erforderliches Sachmittel

im Sinne des § 40 BetrVG, das versteht sich für die Rechtsprechung immer noch nicht von selbst. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluß (BAG vom 16.5.2007, Aktenzeichen 7 ABR 45/06):

“Auch wenn der Betriebsrat in erheblichem Umfang Schreibarbeiten zu erledigen haben sollte und diese mit Hilfe eines PC schneller und einfacher zu bewältigen sein sollten als mit der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Schreibmaschine, genügte dies allein nicht, um die Nutzung e…

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Themen: Betriebsrat
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 28. September 2007 auf http://blog.juracity.de.

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