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Betriebsrat & PC: Computer als erforderliches Sachmittel

am 28.09.2007 von JuracityBlog

im Sinne des § 40 BetrVG, das versteht sich für die Rechtsprechung immer noch nicht von selbst. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluß (BAG vom 16.5.2007, Aktenzeichen 7 ABR 45/06):
“Auch wenn der Betriebsrat in erheblichem Umfang Schreibarbeiten zu erledigen haben sollte und diese mit Hilfe eines PC schneller und einfacher zu bewältigen sein sollten als mit der vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Schreibmaschine, genügte dies allein nicht, um die Nutzung eines PC als erforderlich iSd. § 40 Abs. …

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Arbeitsrecht: Computer statt Schreibmaschine für Betriebsrat

LohnPraxis-Weblog / Damit der Betriebsrat seine Schreibarbeit effizient und ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand erledigen kann, müssen Sie als Arbeitgeber ihm einen Computer zur Verfügung stellen. Ein entsprechender Streitfall wurde vor dem Lan…

E-Mail No. 2: Widerspruch Betriebsrat nach § 102 BetrVG unzulässig

JuracityBlog / wenn er per E-Mail dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Nach § 102 BetrVG kann der Betriebsrat Bedenken gegen eine ordentliche Kündigung erheben. Das Gesetz fordert in diesem Fall in Absatz 2: “so hat er diese unter Angabe der Gründe d…

Betriebsrat hat Anspruch auf einen PC

JuracityBlog / Ein für 30 Filialen einer Drogeriemarktkette zuständiger siebenköpfiger Betriebsrat, der bisher nur über eine elektrische Schreibmaschine mit Korrekturband verfügt, hat Anspruch auf einen PC. Dies entschied das Landesarbeitsg…

Der allgemeine Informationsanspruch/Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Welche Bedeutung hat der allgemeine Informationsanspruch / Unterrichtungsanspruch für die Betriebsratsarbeit? Der allgemeine Informationsanspruch oder Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats folgt aus § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (Betr…

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Betriebsrat bestimmt bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern mit

JuracityBlog / das entschied am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 02.10.2007 - Aktenzeichen 1 ABR 60/06) und gab damit dem Antrag eines Betriebsrats einer Pflegeeinrichtung statt. Die Beschäfigung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger iSv. …

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RA Michael Felser

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