Betriebsrat ist doch nicht zu verhindern
am 15.02.2008 von http://blog.juracity.deDies schrieb gestern der Vorsitzende Richter des Arbeitsgerichts Pforzheim einem Arbeitgeber ins Stammbuch. Dieser versuchte offensichtlich, die Wahl eines solchen in seinem Betrieb zu verhindern. Dabei geht das Betriebsverfassungsgesetz in § 1 davon aus, dass die Wahl von Betriebsräten bei mindestens fünf Mitarbeitern …
Aushangpflichtige Arbeitsgesetze
JuracityBlog / Arbeitgeber müssen bestimmte Arbeitsgesetze aushängen, der Betriebsrat hat nach § 80 Betriebsverfassungsgesetz darüber zu wachen, dass die Arbeitsgesetze, Rechtsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten w…
Betriebsrat und Insolvenz
JuracityBlog / Schlimm ist es, wenn der Betrieb in die Insolvenz gehen muss. Und Betriebsräte sind doppelt betroffen, denn sie sind eben auch Arbeitnehmer dieses Betriebs. Viele Insolvenzverwalter ignorieren, dass das Betriebsverfassungsgesetz auch in der Inso…
Bekommt die SAP doch einen Betriebsrat?
www.unternehmensjurist.de / Trotz einer deutlichen Entscheidung der Mehrheit der Mitarbeiter der SAP AG in Walldorf und St. Leon-Rot gegen die Einrichtung eines Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl wird es demnächst wohl doch einen Betriebsrat bei der SAP AG geben. ...…
DIE ZEIT: Nachlese zur SAP-Betriebsratswahl
arbeitsrechtblog / In der ZEIT ist eine zusammenfassende Nachlese zur Betriebsratswahl bei SAP zu lesen. Fazit: Nachdem denn die Wahl unter grössten Mühen auf den Weg gebracht war, ist plötzlich der Wille zur betriebsverfassungsrechtlichen Mitgestaltung auf breiter…
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern
LohnPraxis-Weblog / Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat ein Unternehmen bei mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Nicht anderes gilt für die Einstellung vo…
Kooperation statt Konfrontation
Handakte WebLAWg / Die Vorbereitungen zu bundesweiten Betriebsratswahlen sind gerade in vollem Gange. Bis zum 31.5.2006 haben die Arbeitnehmer in den Unternehmen Zeit, die Wahlen zum Betriebsrat durchzuführen. Danach ist – zumindest, was das Wählen angeht – Ruhe…
