e-Mail und Internet für Betriebsratsmitglieder
RA Hofmann | 17. Juli 2010 — Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internet…
Wieder eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Thema eMail und Internet für den Betriebsrat:
Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.
Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Die Beurteilung, ob ein Mittel der Informations- und Kommunikationstechnik der Erfüllung von Betriebsratsaufgaben dient, ist Sache des Betriebsrats. Er hat dabei einen Beurteilungsspielraum. Bei seiner Entscheidung muss er die entgegenstehenden Belange des Arbeitgebers, darunter insbesondere die diesem entstehenden Kosten berücksichtigen. Wie das Bundesarbeitsgericht bereits wiederholt entschieden hat, kann der Betriebsrat die Einholung von Informationen aus dem Internet als zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ansehen. In Wahrnehmung seines Beurteilungsspielraums darf er auch davon ausgehen, dass die Eröffnung von Internetanschlüssen für die einzelnen Mitglieder – etwa zu deren Vorbereitung auf Betriebsratssitzungen – der Aufgabenerfüllung des Betriebsrats dient. Auch durch die Entscheidung, seinen Mitgliedern eigene E-Mail-Adressen zum Zwecke der externen Kommunikation einzurichten, überschreitet der Betriebsrat seinen Beurteilungsspielraum nicht. Ebenso wie die Informationsbeschaffung kann die Kommunikation einzelner Betriebsratsmitglieder mit nicht zum Betrieb gehörenden Dritten Teil der Betriebsratstätigkeit sein.
Der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat daher – anders als die Vorinstanzen – den Anträgen eines Betriebsrats stattgegeben, der vom Arbeitgeber für sämtliche Mitglieder die Eröffnung von Zugängen zum Internet sowie die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen verlangt hat. Berechtigte Kosteninteressen des Arbeitgebers standen dem Verlangen nicht entgegen, da die Betriebsratsmitglieder alle an PC-Arbeitsplätzen beschäftigt sind, so dass es lediglich der Freischaltung des Internets und der Einrichtung einer E-Mail-Adresse bedarf. [Quelle: Pressemitteilung des BAG 50/10]
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 14. Juli 2010 – 7 ABR 80/08 Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 2. September 2008 – 9 TaBV 8/08
Der Betriebsrat hat Anspruch auf Internetzugang und eMailAllzu oft werden diese Entscheidungen wie auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2010 …
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Juli 2010 auf http://www.volkerlehmann.com/kanzlei.
RA Hofmann | 17. Juli 2010 — Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internet…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 19. Juli 2010 — Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 14. Juli 2010 7 ABR 80/08 Internetzugang Betriebsrat Das BAG hat enschieden, dass der Betriebsr…
Betriebsrat Blog | 16. Juli 2010 — Und wieder ein neues Urteil zu Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats: In dem nun vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fa…
Rechtslupe | 19. Juli 2010 — Der Betriebsrat kann nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom Arbeitgeber die Eröffnung eines Internetzug…
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 2. Oktober 2010 — BAG – Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Internet und E-Mail! Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Frage …
LohnPraxis-Weblog | 20. Juli 2010 — Ihr Betriebsrat kann von Ihnen verlangen, dass Sie für einzelne Betriebsratsmitglieder einen Internetzugang eröffnen und auch e…
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 28. Januar 2010 — Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung…
Meyer-Köring v.Danwitz | 29. März 2011 — Die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts zur Internet- und E-Mail-Nutzung des Betriebsrats ergehen zu immer wieder neuen Teilas…
Rechtslupe | 9. August 2010 — Soweit es dem Betriebsrat für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihm obliegenden Betriebsratsaufgaben erforderlich ist, hat de…
Anwalt Arbeitsrecht Berlin - Blog | 25. Juni 2010 — In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 20. Januar 2010 zum AZ: 7 AbR 79/…