Prüfungsstandards für Compliance-Management-Systeme
beck-blog | 29. Juli 2010 — von Dr. Ulrike Unger Viele Unternehmen haben die Notwendigkeit von Compliance erkannt. Aber häufig ist unklar, welche organis…
Über den Begriff “Compliance Management” ist sicherlich schon mancher gestolpert: Darunter versteht man die Einrichtung eines betriebs- oder unternehmensinternen Systems, welches dafür sorgen soll, dass sich die Mitarbeiter bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz halten. Dabei geht es vor allem um die Förderung der allgemeinen Rechtstreue und häufig auch um die Bekämpfung von Korruption.
Die Bremer Wohnungsbaugesellschaft GEWOBA hat Ende 2007 als eines der ersten Wohnungsunternehmen in Deutschland beschlossen, ein Compliance Management einzuführen. Ein Jahr später konnte das Projekt mit dem Abschluss einer ersten Betriebsvereinbarung in die Realitätumgesetzt werden.
Der „Betriebsrat Blog“ sprach mit zwei Arbeitnehmervertreterinnen der GEWOBA: Maren Bullermann hat als Betriebsratsvorsitzende den gesamten Prozess begleitet, ihre Kollegin Nurdan Gülbas wurde zur Hauptansprechpartnerin für das Thema innerhalb des Betriebsrats.
„1:1 für Compliance“: Mit diesem Titel ist Ihr Betriebsrat ein Projekt angegangen, welches die Einführung interner Regeln der Rechtstreue im Betrieb zum Ziel hatte. Was hat man sich darunter vorzustellen, Frau Bullermann?
Maren Bullermann: Wesentlicher Bestandteil unserer Initiative war der Teil „….für Compliance“. Als Betriebsrat kann man sich nicht gegen Maßnahmen für Rechtstreue stellen. Wir haben von Anfang an auch eine Chance in der Einführung eines Compliance Managements gesucht und gefunden. Eine Chance besteht darin, deutlich zu machen, dass Rechtstreue auch die Arbeitnehmerschutzgesetze, zum Beispiel das Arbeitzeitgesetz umfasst. Damit kann der Betriebsrat auch noch deutlicher auf deren Einhaltung drängen. Eine weitere Chance ist, der Unternehmensleitung klarzumachen, dass zur Rechtstreue auch Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die rechtstreues Verhalten erst möglich machen. Soll heißen, Beschäftigte, die sich an Gesetze halten sollen, müssen diese kennen und sie müssen ausreichend Kapazitäten zur Verfügung haben, um sie umzusetzen.
Ein „1:1“ bedeutet ja ein Unentschieden. Warum kam es zu einem Remis, warum also dieser Titel?
Nurdan Gülbas: Das „1:1“ stellt kein Endergebnis dar. Auch schon deswegen, weil das Projekt ja noch läuft. Der Titel steht symbolisch für die widerstreitenden Interessen und dafür, dass wir hier „auf Augenhöhe“ sein wollen. Die Unternehmensleitung muss ein Managementsystem aufbauen, das nachweislich die Rechtstreue fördert und der Betriebsrat vertritt dabei die Interessen der Kolleginnen und Kollegen. Das tun wir, indem wir nachdrücklich Rahmenbedingungen fordern, die Rechtstreue überhaupt erst ermöglichen und indem wir transparente, verbindliche Verfahren fordern.
Auf die Einhaltung von Rechtstreue haben Sie auch bereits im Rahmen ihrer allgemeinen Aufgaben als Betriebsrat geachtet. Ist Rechtstreue denn ein besonderes Thema bei Ihnen? Gedanklich kommt da ja sch…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Januar 2010 auf http://blog.betriebsrat.de.
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