Betriebsprüfer besuchen auch Privatpersonen

Gutverdienende werden vom Finanzamt kritischer durch häufige Besuche vor Ort unter die Lupe genommen. Einkommensmillionär darf sich aus Steuersicht nennen, wer dem Finanzamt positive Einkünfte ab 500.000 Euro aufwärts deklariert. Bei Personen mit so hohem Einkommen kann eine Betriebsprüfung ohne besonderen Anlass oder Begründung angeordnet werden. Eine gesetzliche Neuregelung sieht zudem ab 2010 eine Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren für private Belege über Werbungskosten und Einnahmen für diese Personengruppe vor. Die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart weist darauf hin, dass der Fiskus ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängen kann, wenn diese Pflicht missachtet wird. Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wurden Privatpersonen mit Jahreseinkünften von mehr als 500.000 Euro dazu verpflichtet, wie Unternehmer ihre Belege aufzubewahren. In die Berechnung fließen die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Rentenbezügen, Geldanlagen und Spekulationsgeschäften ein. Bei Eheleuten ist im Fall der Zusammenveranlagung für das Überschreiten der Schwelle die Summe der positiven Einkünfte jedes Ehegatten maßgebend. Beläuft sich beispielsweise das Geschäftsführergehalt des Ehemanns auf 600.000 Euro und hat seine Frau Mietverlus…

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Themen: Einkommen , Fachbeiträge , Finanzamt , Stuttgart , Unternehmer

Erschienen 22. Februar 2011 auf http://www.gabler-steuern.de.

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