Betriebskosten: Frischwasser und Schmutzwasser in einer Summe?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, daß der Vermieter die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser bei der Betriebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summe zusammenfassen und einheitlich abrechnen darf, wenn die Umlage dieser Kosten einheitlich nach dem durch Zähler erfassten Frischwasserverbrauch vorgenommen wird.

Ein Mieter hatte sich dagegen gewehrt (und sich deshalb vom Vermieter verklagen lassen), daß eine Nebenkostenabrechnung eine Nachzahlungsverpflichtung auswies. Eine Aufschlüsselung nach Frischwasser und Abwasser enthielt die Abrechnung nicht.

Die Vermieter hatten, so der Bundesgerichtshof, die – als solche zwischen den Parteien nicht streitigen – Kosten für Frischwasser und Abwasser formell richtig abgerechnet, so dass das Berufungsgericht diese Kosten zu Recht bei der Betriebskostenabrechnung der Kläger berücksichtigt hat. Die Zusammenfassung der Kosten von Frischwasser und Abwasser bei der Abrechnung sei zulässig.

Im Einzelnen führte der Bundesgerichtshof aus:

Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug seiner Vorauszahlungen (st. Rspr. des Senats, z.B. Urteil vom 14. Februar 2007 – VIII ZR 1/06). Wie stark dabei die einzelnen Kostenarten aufgegliedert sein müssen, ist bislang nicht abschließend geklärt.

Überwiegend wird verlangt, dass sämtliche angesetzten Kostenarten einzeln abgerechnet werden. Dabei wird zumindest eine Differenzierung entsprechend den Betriebskostenarten in § 2 der BetrKV für erforderlich gehalten, teils wird aber auch noch eine zusätzliche Spezifizierung verlangt, etwa bei der Position Versicherung die Angabe der einzelnen Versicherungsarten.

Bei den Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser, die nach der Systematik der Betriebskostenverordnung zwei verschiedene Positionen – Ziffer 2 (Wasserversorgung) und Ziffer 3 (Entwässerung) – betreffen, wird jedoch von einer verbreiteten Meinung eine zusammengefasste Abrechnung für zulässig erachtet, zumindest dann, wenn auch die Berechnung der Kosten für Abwasser an den Frischwasserverbrauch geknüpft ist. Diese Auffassung teilt der Senat. Maßgeblich für die formelle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung ist die Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit für den Mieter. Diese ist auch dann gewährleistet, wenn die – nach der Verkehrsanschauung ohnehin eng miteinander zusammenhängenden – Kosten für Frischwasser und Abwasser in der Abrechnung in einer Summe zusammengefasst und einheitlich abgerechnet werden. Dies gilt jedenfall…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Abrechnung , Betriebskosten , Wasser , Nachzahlung , Mietrecht Und Weg

Erschienen 13. August 2009 auf http://www.raschlosser.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Wasserabrechnung Mieter: Wasserabrechnung für Mieter

Rechtslupe | 11. August 2009 — Der Vermieter darf die Kosten für Frischwasser und Schmutzwasser bei der Betriebskostenabrechnung jedenfalls dann in einer Summ…

Kosten für Frisch- und Abwasser einheitlich abrechenbar

beck-blog | 19. August 2009 — Formelle Fehler einer Betriebskostenabrechnung können nach Ablauf der Frist des § 556 Abs. 3 BGB nicht mehr korrigiert werden. …

Fehlende Vorauszahlungen in der Betriebskostenabrechnung

Rechtslupe | 2. April 2012 — Eine Betriebskostenabrechnung, in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind, ist gleichwohl wirksam …

Umfang einer Betriebskostenabrechnung

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 2. April 2008 — Eine Betriebskostennachforderung des Vermieters wird erst fällig, wenn dem Mieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugega…

Betriebskostenarten: Die einzelnen Betriebskostenarten in der Betriebskostenabrechnung – Teil 2

Handakte WebLAWg | 9. April 2009 — In der kleinen Reihe, in der die einzelnen Betriebskostenarten und deren Besonderheiten in der Betriebskostenabrechnung erklärt…

Betriebskostenarten: Die einzelnen Betriebskostenarten in der Betriebskostenabrechnung

Handakte WebLAWg | 9. April 2009 — Teil 2: In der kleinen Reihe, in der die einzelnen Betriebskostenarten und deren Besonderheiten in der Betriebskostenabrechnu…

Versicherungen in der Betriebskostenabrechnung

Rechtslupe | 16. Oktober 2009 — Der Vermieter darf in der jährlichen Betriebskostenabrechnung – ähnlich wie bei den Positionen für Wasser und Abwasser – die …

Checkliste Betriebskostenabrechnung

Dies und das ... | 18. Februar 2011 — Die jährliche Betriebskostenabrechnung gehört zu den streitträchtigsten Themen des Mietrechts. Die nachfolgende Checkliste versuch…

Betriebskostenabrechnung trotz fehlender Umlagevereinbarung

Rechtslupe | 20. Juli 2011 — Die (vertragswidrige) Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale v…

Betriebskostenabrechnung und die Heizungskosten

Rechtslupe | 11. Februar 2010 — Eine ordnungsgemäße Abrechnung über Brennstoffkosten erfordert nur die summenmäßige Angabe der Verbrauchswerte und der dafür an…