Betriebsausgaben und Domains

Der Bundesfinanzhof hat über die Frage der Veranlagung von gekauften Domains entschieden (Urteil vom 19.10.2006, III R 6/05), und kommt zu dem Ergebnis: der Kaufpreis für eine Domain kann erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsgutes als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens a…

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Themen: Domains , Zeitpunkt

Erschienen 15. Februar 2007 auf http://domecht.twoday.net/.

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