betriebliche Übung und Zustimmung durch dreimaliges Schweigen
Wenn der freiwillig Zulagen gewährt,
dann schafft er ein Vertrauen, wenn er drei mal hintereinander vorbehaltlos zahlt (betriebliche Übung). Will er dieses Vertrauen
zerstören, dann muß er “unter Vorbehalt zahlen” oder bei der Einstellung der Zahlungen darauf hinweisen, dass ein “dreimaliges
Schweigen” als Zustimmung zu der Änderung der betrieblichen Übung führt. Das gilt für alle Arbeitsverträge – auch für die, die schon
vor dem 01.01.2002 abgeschlossen worden waren.
LAG Brandenburg vom 09.09.2009 – Aktenzeichen: 15 Sa
797/09
mitgeteilt von Marcus Bodem –
Fachanwalt für – Berlin
Der Fall: Nachdem die Arbeitgeberin ihren Mitarbeitern über mehr als zehn Jahre ohne Vorbehaltserklärung ein Treue- bzw.
Jubiläumsgeld gezahlt hatte, stellte sie diese Leistungen im Jahr 2004 ein. Ein Teil der Belegschaft klagte bereits im Jahr 2004
hiergegen und siegte letztlich auch vor dem BAG.
Die Entscheidung: Die hatten
Erfolg. Nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung haben sie einen Anspruch auf Zahlung des Treuegelds für 2008. Der Anspruch ist
durch die über mehr als zehn Jahre vorbehaltlos erfolgte Zahlung des Treuegelds begründet worden. Es liegt auch keine gegenläufige
betriebliche Übung vor, die den Anspruch für die Zukunft beseitigt hätte.
Das BAG hatte bereits in seiner Entscheidung vom 18.3.2009 (Az.: 10 AZR 281/08) seine Rechtsprechung zur gegenläufigen Übung
aufgegeben. Seit dem 1.1.2002 kann nicht mehr angenommen werden, dass eine (dreimalige) widerspruchslose Hinnahme der Einstellung der
Leistung zum Verlust des entsprechenden Anspruchs führt. Nach § 308 Nr. 5 BGB ist eine Bestimmung in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, wonach Schweigen als (fingierte) Willenserklärung gilt, unwirksam.
Nach der Ansicht des Landesarbeitsgerichts Berlin Brandenbur…
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