Betriebliche Altersvorsorge auch nach 2008 sozialversicherungsfrei

Die Bundesregierung plant, die Sozialversicherungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge über das Jahr 2008 hinweg fortschreiben. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf sieht außerdem vor, das Alter, bis zu dem Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt sein müssen, um Anspruch auf die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zu haben, von derzeit 30 Jahren auf 25 Jahre abzusenken.

Das kräftige Wachstum der betrieblichen Altersvorsorge sei in erster Linie auf die Steuer- und Beitragsfreiheit der Vorsorgezahlungen zurückzuführen, schreibt die Regierung in ihrer Begründung. Der bevorstehende Wegfall der Beitragsfreiheit habe dieses Wachstum jedoch merklich abgeschwächt. Da das Ziel einer flächendeckenden freiwilligen kapitalgedeckten Altersvorsorge jedoch noch nicht erreicht sei, gelte es sichere und langfristige Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre sei nötig geworden, da viele Beschäftigte, insbesondere kindererziehende junge Frauen vor dem 30. Lebensjahr aus den Unternehmen ausscheiden und dadurch eine Vorraussetzung auf die Betriebsrentenanwartschaft nicht erfüllen können. Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die geplante Beibehaltung der Beitragsfreiheit. Bedauert wird jedoch, dass die betriebliche Altersvorsorge - insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen - bisher noch zu wenig verbreitet sei. Die bestehenden Bestimmungen seien für viele Unternehmer zu kostenträchtig und kompliziert. Diese Kritik teilt die Bundesregierung jedoch nicht, wie aus ihrer Gegenäußerung zu entnehmen ist. Arbeitgeber könnten vielmehr auf der Grundlage der bestehenden Grundregelungen und den vielen Kombinationsmöglichkeiten ein passendes Konzept für die betriebliche Altersvorsorge in ihrem Unternehmen finden.

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Themen: Altersvorsorge
Rechtsgebiet: Kapitalanlagerecht

Erschienen 11. Oktober 2007 auf http://www.meisen.info.

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