Betriebliche Altersversorgung: Durchführungswege

Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, wobei die wesentlichen Unterschiede im betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Bereich liegen. In der Praxis ist die Kombination einer Grundversorgung durch eine Leistungszusage der Gesellschaft mit einer Ergänzung durch eine Direktversicherung sehr häufig.

Es gibt insgesamt folgende Durchführungswege, die auch miteinander kombiniert werden können:

Direktzusage der Gesellschaft Beiträge zu einer Unterstützungskasse Beiträge zu einer Direktversicherung Beiträge zu einer Pensionskasse Beiträge zu einem Pensionsfonds

Auf einen Blick können Sie hier die Unterschiede der einzelnen Durchführungswege erkennen.

1. Unmittelbare und mittelbare Altersversorgung

Zunächst unterscheidet man zwischen einer unmittelbaren und einer mittelbaren Durchführung der betrieblichen Altersversorgung.

Bei der unmittelbaren Versorgungszusage beruht das Versorgungsverhältnis auf einer zweiseitigen Beziehung zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer.

Bei einer mittelbaren Versorgungszusage bezieht die Gesellschaft einen externen Versorgungsträger in die Abwicklung der betrieblichen Altersversorgung ein, so dass dadurch ein dreiseitiges Verhältnis zwischen Gesellschaft, Geschäftsführer und Versorgungsträger entsteht.

2. Unmittelbare Leistungszusage

Sehr häufig ist die unmittelbare Leistungszusage, bei der die Gesellschaft dem Geschäftsführer unmittelbar und direkt die Erbringung bestimmter Leistungen bei Eintreten des Versorgungsfalles verspricht.

Durch die Bildung entsprechender Rückstellungen während der Ansparphase mindert sich in während dieses Zeitraums der jährliche Gewinn der Gesellschaft. Erst in der Auszahlungsphase der Versorgungsleistungen werden die gebildeten Rückstellungen dann wieder gewinnerhöhend aufgelöst, so dass sich zwischen der Ansparphase und der Auszahlungsphase ein Finanzierungseffekt für die Gesellschaft ergibt.

Die tatsächliche Liquiditätsbelastung für die Gesellschaft entsteht erst in der Auszahlungsphase der zugesagten Leistungen. Dennoch ist darauf zu achten, dass in ausreichender Höhe Rückstellungen (bzw. finanzielle Rücklagen) gebildet werden, um Liquiditätsengpässe in der Auszahlungsphase zu vermeiden. Empfehlenswert ist eine begleitende Rückdeckungsversicherung in Form einer Lebensversicherung auf das Leben des Empfängers der Versorgungsleistungen, wobei die Gesellschaft als Bezugsberechtigter der Versicherungsleistung eingetragen wird.

3. Direktversicherung

Ein zunehmend beliebtes Mittel der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung, bei der die Gesellschaft eine Lebensversicherung auf das Leben des Geschäftsführers abschließt, wobei letzterer (oder seine Hinterbliebenen) als Bezugsberechtigter der Versicherungssumme eingetragen wird. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Erbringung der Vers…

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Themen: Betriebliche Altersversorgung , Altersversorgung , Direktversicherung , Leistungszusage , Pensionsfonds , Pensionskasse , Pensionszusage , Versorgungszusage , Unterst
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht

Erschienen 30. Juli 2008 auf http://blogmbh.de.

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