Betreuungsunterhalt eines geschiedenen Ehegatten
Der BGH hat mit Urteil vom 06.05.2009 (XII ZR 114/08) erneut zum Betreuungsunterhalt eines geschiedenen Ehegatten entschieden.
Billigkeitsentscheidung zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen bei individuell notwendiger Betreuung der Kinder, sofern nicht die Betreuung auf andere Weise oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert ist. Er hat des weiteren zu den Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils wie auch zu seiner überobligationsmäßigen Belastung durch den verbleibenden Anteil an der Betreuung und Erziehung der Kinder Stellung genommen, ebenso zur Befristung des Betreuungsunterhalts nach § 1578b BGB: § 1570 BGB sei eine Sonderregelung für die Billigkeitsabwägung.// //]]> Im Rahmen der Begrenzung des Betreuungsunterhalts vom eheangemessenen Unterhalt nach § 1578 Abs. 1 BGB auf den angemessenen Unterhalt nach der eigenen Lebensstellung müsse die notwendige Erziehung und Betreuung gemeins…
» Vollständiger ArtikelThemen: Deutschland , Rechtsprechung (d) , Urteil , Bgh , Betreuungsunterhalt , Betreuungsrecht , Bgh Betreuungsunterhalt 2009
Rechtsgebiet: Familienrecht
Erschienen 11. Oktober 2009 auf http://log.handakte.de/.
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