Betr.: Leichenpauschale

Pressemitteilung des Bundes Deutscher Kriminalbeamter:

“Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf die beiden Klagen von BDK Mitgliedern gegen die neuerliche Praxis, die Leichenpauschale nur noch einmal pro Tag zu zahlen, obwohl mehrere Todesermittlungen zu unterschiedlichen Zeiten an einem Tag ausgeführt wurden, abgelehnt hat, wird der BDK in dieser Sache in das Beschwerdeverfahren gehen. Das Gericht führte in der Urteilsbegründung fehlerhaft aus, dass es sich zum einen um eine Pauschale handele, die alleine für besonders “unangenehme” Tätigkeiten gezahlt würde. Dabei ließ das Gericht außer Acht, dass es sich um eine Reinigungspauschale handelt. Zum anderen verkannte das Gericht die über mehr als 30 Jahre andauernde und flächendeckend in NRW geübte Verwaltungspraxis, nach der – wie im Erlass formuliert – die Pauschale pro Dienstgang oder Dienstreise gezahlt wurde,” erklärte der Landesvorsitzende Wilfried Albishausen heute in Düsseldorf.

Aus der neuerlichen Verfahrensweise des Innenministeriums und dem nun vorliegenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abermals deutlich, dass sich offensichtlich nur wenige vorstellen können, was “Verrichtungen” an einer Leiche nach den Grundsätzen der Strafprozessordnung bedeuten. Insbesondere die damit verbundenen Verunreinigungen der Kleidung sowie höchst eindringliche Geruchsspuren an Kleidung und Körper de…

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Themen: Bdk

Erschienen 19. Juni 2009 auf http://www.lawblog.de.

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