Besteuerung von Online-Glücksspiel und Sportwetten: Dreht Berlin den Kieler Geldhahn zu, bevor er zu sprudeln beginnt?

Seit Schleswig-Holstein im September letzten Jahres als erstes Bundesland den zwischen allen 16 Bundesländern geltenden Glücksspielstaatvertrag aufgekündigt und ein eigenes Glücksspielgesetz (GlücksspielG SH) mit einer Landessteuer auch auf online veranstaltete Glücksspiele und Sportwetten verabschiedet hat, kursieren Spekulationen darüber, wie die Rache der übrigen 15 Bundesländer aussehen könnte.

Schleswig-Holstein plant nicht nur als erster Bundesland Glücksspielgenehmigungen an private Veranstalter zu vergeben, sondern möchte gleichzeitig auf im Internet angebotene Glücksspiele eine Steuer erheben, ohne dass es darauf ankommen soll, ob der Veranstalter in Schleswig-Holstein niedergelassen ist oder die Spielteilnehmer aus Schleswig-Holstein kommen (vgl. § 35 Abs. 2 GlücksspielG SH).

Schleswig-Holstein schließt damit eine Lücke, die für die Besteuerung von aus dem Ausland angebotenen online Glücksspiele nach dem gegenwärtigen Renn-, Wett- und Lotteriegesetz gilt und sichert sich die Steuereinnahmen für die Landeskasse. Der Versuch des Bundeslandes, sich die Steuereinnahmen für bundesweit im Internet veranstaltete Glücksspiele und Sportwetten exklusiv zu sichern, ist sowohl in der Opposition in Kiel, als auch in den anderen Bundesländern und bei dem Lotto- und Totoblock auf heftige Kritik gestoßen. Der WestLotto Geschäftsführer Theo Goßner forderte offen „Strafmaßnahmen“ der verbleibenden Bundesländer gegen Schleswig-Holstein und ließ sich in einer Pressemitteilung mit den Worten zitieren: „Ich gehe davon aus, dass sich die anderen Länder das nicht gefallen lassen und angemessen darauf reagieren.“

Mit der Frage „Überholen die Länder Schleswig-Holstein im Bund“ haben wir im November letzten Jahres an dieser Stelle über eine von Sachsen-Anhalt ausgehende Bundesratsinitiative zur Änderung des Renn-, Wett- und Lotteriegesetzes berichtet und vermutet, die Länder könnten die Gesetzesinitiative im Bundesrat auch als Waffe gegen das Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein einsetzen. Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist eine Ausweitung der Steuerpflicht für Glücksspiele und Sportwetten auf Bundesebene auf online veranstaltete Wetten, die sich an Spielteilnehmer aus der Bundesrepublik richten. Diese Ausweitung der Steuerpflicht, soll mit einer Absenkung des Steuersatzes für Sportwetten auf 5% vom Umsatz einhergehen.

Unsere Annahme, die Änderung des Renn-, Wett- und Lotteriegesetzes könne sich auch gegen das neue Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein richten, wird durch die jetzt veröffentlichte Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Gesetzesvorhaben bestätigt (BT-Drs. 17/8494, Anlage 2). Die Stellungnahme der Bundesregierung lässt deutlich erkennen, dass Ziel der Gesetzesinitiative (auch) die Verhinderung von landesrechtlichen Steuertatbeständen im Glücksspielwesen ist. Die Bundesregierung…

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Themen: Gesetzgebung , Berlin , Cms , Glücksspiel , Glücksspielrecht , Sportwetten , Schleswig Holstein , Opposition , Bundesland , Glücksspielstaatsvertrag , Europäische Union & Eu-recht , Gesetzgebungskompetenz , Glücksspielsteuer , Online-glücksspiel
Rechtsgebiet: Steuerrecht

Erschienen 3. Februar 2012 auf http://www.cmshs-bloggt.de.

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