Besteuerung der Renten

Renten sind (teilweise) einkommensteuerpflichtig. Aber kaum ein Rentner gibt seine Rente bisher beim Finanzamt an. Doch hier ändert sich ab dem kommenden Jahr Einiges:Durch das “Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit” wurde auch eine Meldepflicht der Rentenversicherungsträger eingeführt. Und so werden im kommenden Frühjahr die Rentenversicherungsträger sämtliche steuerrelevanten Leistungen eines jeden Rentners aus dem Jahr 2005 an die Finanzämter übermitteln. Die entsprechenden Steuererklärungen müssen von den Rentenbeziehern bis spätestens Ende Mai 2005 beim Finanzamt eingereicht werden.

Doch dabei ist einiges zu beachten: Zum einen dürfte das Finanzamt dann nicht nur die Veranlagung für 2005 vornehmen, sondern gleichzeitig auch einen Vorauszahlungsbescheid für 2006 erlassen., so dass der Rentner damit rechnen muss, im Jahr 2006 doppelt (nämlich mit der Einkommensteuer für 2005 und der Einkommensteuer-Vorauszahlung für 2006) belastet zu werden.

Zum anderen muss sich so mancher Renter wohl auch auf eine Nachfrage einstellen, warum er die Rente in der Vergangenheit nicht bereits deklariert hat. Hier sollte überlegt werden, ob nicht jetzt bereits Nacherklärungen erfolgen. Damit vermeidet man zwar nicht die Nachzahlungen für die vergangenen Jahre, wohl aber, wenn es richtig gemacht wird, die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung.

Wichtig werden diese Überlegungen für alle Rentner, die eine monatliche Rente von ca. 1.575 Euro beziehen, bei Ehegatten zusammen ca. 3.150,- Euro.

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Erschienen 31. Oktober 2005 auf http://www.meisen.info.

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