Besserer Rechtsschutz für jugendliche Gefangene
am 09.11.2007 von http://www.knastblog.de
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz verbessert die Rechtsschutzmöglichkeiten gefangener Jugendlicher. Außerdem wird das Verfahren jugendgerechter gestaltet.
„Jeder junge Strafgefangene kann nach geltendem Recht jede belastende Maßnahme der Anstaltsleitung gerichtlich überprüfen zu lassen. Der Weg zu den Gerichten darf aber nicht durch Hemmschwellen unnötig erschwert werden. Vielen jungen Strafgefangenen fehlt die Übung im Umgang mit staatlichen Institutionen und es fällt ihnen schwer, ihre Anliegen schriftlich zu formulieren. Deshalb sollen sie in Zukunft – anders als bisher – ihre Anliegen auch mündlich in der ihnen eigenen, jugendtypischen Sprache direkt vor dem Gericht vorbringen können. Das Gericht kann seinerseits im Gespräch auf den Jugendlichen einwirken und ihm sein Verhalten und die rechtlichen Konsequenzen vor Augen führen. Zuständig für solche Anträge sind künftig nicht mehr die Oberlandesgerichte, sondern die örtlich näheren Jugendkammern bei den Landgerichten am Sitz der Jugendhaftanstalt“, erläutert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Jugendstrafvollzug ist bislang nur in seinen Grundzügen gesetzlich geregelt. Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform (1. September 2006) sind die Bundesländer für die Gesetzgebung im Bereich des Strafvollzuges zuständig. Die Ausgestaltung des gerichtlichen Rechtsschutzes liegt allerdings weiterhin in der Kompetenz des Bundes.
Wollten sich jugendliche Gefangene gegen Maßnahmen im Strafvollzug wehren, mussten sie sich bislang schriftlich an das Oberlandesgericht wenden. Das verabschiedete Gesetz verlagert die Zuständigkeit für Anträge von Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung auf die ortsnäheren Jugendkammern, die in der Regel durch einen Einzelrichter entscheiden werden.
Zudem erhalten die Gefangenen im Jugendstrafvollzug ein Recht auf Anhörung, über das sie belehrt werden müssen. Die Anhörung findet in der Regel …
Änderung des JGG zum 1.01.2008
Anwalt bloggt / Zum 1. Januar 2008 tritt das vom Bundestag am 9. November 2007 beschlossene Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes in Kraft. Die Gesetzesänderung verlagert die Zuständigkeit für Anträge von Gefangenen auf gerichtliche Entscheidung auf …
Jugendliche Gefangene sollen zu Wort kommen
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Jugendstrafvollzug: Entwurf des Bundes
Knastblog / Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen ausformulierten Vorschlag für ein Jugendstrafvollzugsgesetz vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 31. Mai 2006 über die Klage eines im Jugendstrafvollzug einsitzenden S…
Neuregelung des Jugendstrafvollzugs
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BVerfG: Gesetzliche Regelung für den Jugendstrafvollzug erforderlich
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Für den Jugendstrafvollzug fehlen die verfassungsrechtlicherforderlichen, auf die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges anJugendlichen zugeschnittenen gesetzlichen Grundlagen. Für eine begrenzteÜbergangszeit bis zum Inkrafttreten der er…
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Veranstaltungsankündigung Diskussionsabend: Ein Strafvollzugsgesetz für Sachsen
mindermeinung.de / Mit der jüngst bewirkten Föderalismusreform haben die Ländern die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug erhalten. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006 besteht jedenfalls für den Jugendstrafvollzug dringender geset…
