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Besser spät als nie!

am 16.05.2008 von Rund um Recht & Steuern

Wie HEISE.de heute berichtet, hat das Amtsgericht Wuppertal erstmals die unerlaubte Nutzung eines privaten, offenen WLAN als Straftat qualifiziert (Az.: 22 Ds 70 Js 6906/06).Zum Sachverhalt:Der Angeklagte nutzte mit seinem Notebook das offene Funknetzwerk und beabsichtigte die Internetnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes an den Anschlussinhaber. Der WLAN-Betreiber bemerkte jedoch die Einwahl von „außen“ und rief die Polizei. Obwohl dem Geschädigten kein finanzieller Schaden entstanden ist, weil er eine sog. flatrate vorhielt, bejahte das Amtsgericht in seiner Entscheidung - zu Recht - eine strafbare Handlung.Der Zugriff auf das Funknetzwerk stellt nach dem Urteil des Amtsgerichts einen strafbaren Verstoß gegen das Abhörverbot nach § 89 TKG dar und verletzt damit das Fernmeldegeheimnis des WLAN-Eigentümers. Dies ist gem. § 148 TKG eine Straftat.Zudem hat sich der Angeklagte nach § 44 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) strafbar gemacht, indem er sich unbefugt personenbezogene Daten verschafft habe, die nicht allgemein zugänglich sind - gemeint ist hier die IP-Adresse, die der WLAN-Router vergeben hat und jederzeit einer bestimmten Person zuordenbar ist. Demzufolge ist auch die IP-Adresse ein personenbezogener Datensatz. In dem entschiedenen Fall nahm das Gericht auch eine Handlung mit Bereicherungsabsicht an, da der Angeklagte nicht wissen konnte, ob der WLAN-Zugang nach einem Zeit-/Volumentarif abgerechnet wurde oder eben mit einer flatrate; einen (möglichen) finanziellen Schaden des WLAN-Eigentümers hat der Angeklagte damit billigend in Kauf genommen.Kommentar:Wieder einmal DANKE nach Wuppertal! Wenn man sich die Urteile zur zivilrechtlichen Haftung eines WLAN-Eigentümers für mögliche Fremdnutzungen durch den Kopf gehen lässt, kann einem schlecht werden. Nicht nur, dass es obergerichtliche Urteile für und …

Achtung: Schwarzsurfen ist strafbar!

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Nutzen eines ungesicherten WLAN ist rechtlich keineswegs unbedenklich. So hat das AG Wuppertal bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass derjenige, der sich in ein unverschlüsseltes und per Flatrate betriebenes WLAN-Netz einlogg…

Haftung des WLAN-Nutzers

IP|Notiz / Über die Frage, ob der Inhaber eines offenen WLAN-Netzes für Handlungen haftbar gemacht werden kann, die durch Nutzer des Netzes ohne sein wissen begangen wurden, haben wir schon ausführlich berichtet. Aber handelt auch der heimliche Nutzer eines…

Offenes WLAN: Betreiber haftet

LawBlog / Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in ein…

Strafbarkeit des “Schwarz-Surfens” im ungesicherten WLAN (Update)

Datenschutzbeauftragter Online / Erst jetzt wird ein Urteil des AG Wuppertal (22 Ds 70 Js 6906/06, nachzulesen in NStZ 3/2008, Seite 161) bekannt, das das so genannte Schwarz-Surfen unter Strafe gestellt hat. Das Besondere dabei: Einerseits handelte es sich um ein unverschlüssltes…

Haftung aufgrund des Betreibens eines nicht paßwortgeschützten WLAN-Netzes

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer ein WLAN-Funknetz betreibt, haftet für alle Rechtsverletzungen, die über die Einwahl in das WLAN-Funknetz im Internet begangen werden. Der WLAN-Betreiber haftet sogar dann, wenn ein unbekannter Dritter, der das Funknetz an sich gar nicht nutzen…

LG Hamburg: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 27.06.2006 - Az.: 308 O 407/06) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Unter einer dem Antragsgegner zug…

LG Frankfurt a.M.: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 22.02.2007 - Az. 2-3 O 771/06) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Unter einer dem Beklagten z…

LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN

Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew…

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Der Autor und sein Blog

RA Marc Quandel

Es ist geschafft! Nachdem das alte JOORA.DE immer unübersichtlicher wurde, habe ich mich entschlossen es zu wagen JOORA.DE umzugestalten und vor allem neu zu benennen!

Der eindeutige Schwerpunkt lag und liegt ab sofort im Bereich der Podcasts -

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