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Besser ohne Rep

am 04.07.2006 von http://obiterdictum.wordpress.com/

Hinterher ist man meistens klüger als vorher. Und das galt am vergangenen Wochenende auch für mich. Da fährt man mit den lieben Kollegen für teures Geld in die deutsche Finanzmetropole, sitzt drei Tage lang seinen Hintern in einem Repetitorium ab, bekommt Unmengen Altpapier mit Aufsatzfundstellen in die Hand gedrückt - und lernt dabei so gut wie nichts Neues. Kurzum: Mit einem Kaltgetränk in der Hand vor dem Fußball wäre der Lerneffekt ähnlich gewesen!

In Hessen werden im 2. Staatsexamen gern Grundzüge des Wettbewerbs-, Urheber-, Marken-, Wertpapier- oder Arbeitsrechts abgefragt. Probleme aus diesen Bereichen dürfen laut Stoffkatalog des JPA Wiesbaden (PDF!) auch ausdrücklich in den Klausuren thematisiert werden. Da verwundert es nicht, daß das Geschäft mit der Angst floriert.

In einem Crashkurs zur AW-Klausur hätte ich also zu den wirtschaftsrechtlichen Gebieten gern mehr erfahren, z.B. typische Problemstellungen in der Klausur, wichtige Entscheidungen des BGH zu wirtschaftlichen Fragen sowie Formulierungshilfen für Tenöre und Entscheidungsgründe. Geboten wurden dagegen stupidestes Fällelösen rund um die GbR, ellenlange Diskussionen über die Rechtsfähigkeit der Vor-GmbH sowie eine Predigt über die Abgrenzung des Arbeitnehmers von anderen Formen der Berufstätigkeit über zwei geschlagene Stunden. Auch mit (im zweiten Examen weitgehend irrelevanten) Literaturtheorien wurde nicht gespart. Und Höhepunkte der juristischen Prüfungskunst wie Zwischen den Parteien könnte ein Kaufvertrag gemäß § 433 BGB durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen worden sein hörten wir an diesem Wochenende gleich mehrfach.

Mein persönliches Highlight des Wochenendes bestand allerdings in einem etwa einminütigen Statement eines Referenten zum UWG. Gut, es war am Abend vor dem Brasilien-Spiel, als die …

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