Graffitibeseitigung: Umlagefähige Betriebskosten
Anwalt Niemeyer | 10. Juni 2009 — Überwiegend wird vertreten, dass es sich bei der Entfernung von Graffiti um – allein den Vermieter treffende – Instandhaltungsk…
Ein Vermieter kann die Kosten für eine Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn sie regelmäßig anfallen und damit nur eine Verschmutzung beseitigt wird (AG Berlin (Mitte), Entsch.v. 27. Juli 2007 - 11 C 35/07).
An einem Haus gab es monatlich Graffiti-Schmierereien. Der Vermieter ließ diese alle drei Monate beseitigen. Die Kosten für die Beseitigung legte er als Betriebskosten auf die Mieter um. Die Mieter widersprachen, da es sich ihrer Meinung nach bei der Beseitigung um Instandhaltungsmaßnahmen handele, für die der Vermieter aufzukommen habe.
Der Richter gab dem Vermieter recht. Die Beseitigung von Graffiti sei wie die von anderen Farbschmierereien oder wie Reinigungskosten Betriebskosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen könne. Etwas anderes gelte nur, wenn das Graffiti eine Sachbeschädigung und nicht lediglich eine Verschmutzung darstelle. Solche Ko…
» Vollständiger ArtikelErschienen 22. Juli 2008 auf http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell.
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