OLG Köln zum gewerblichen Ausmaß einer Rechtsverletzung
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 20. Oktober 2010 — Im Rahmen des bereits hier vorgestellten Beschlusses des OLG Köln, hat dieses einige Ausführungen zur Frage des gewerblichen Au…
Das OLG Köln (Beschluss vom 05.10.2010, Az. 6 W 82/10) hat entschieden, dass ein Anschlussinhaber, von dem zunächst nur die IP-Adresse bekannt ist und dessen persönliche Daten (Name und Adresse bzw. Anschrift) erst auf Veranlassung des Gerichts durch den Internet-Provider offengelegt werden, ein Beschwerderecht gegen die richterliche Anordnung haben kann.
Der Leitsatz der Entscheidung:
„Es wird festgestellt, dass der Beschluss der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 230 O 49/10 – vom 23.04.2010 die Beschwerdeführerin in ihren Rechten verletzt hat, soweit darin der Beteiligten gestattet worden ist, der Antragstellerin unter Verwendung von Verkehrsdaten Auskunft über den Namen und die Anschrift desjenigen Inhabers eines Internetanschlusses zu erteilen, dem am 11.03.2010 um 10:51:00 Uhr MEZ die IP-Adresse XXX zugewiesen war.“
Der Sachverhalt:
Die Ausgangssituation war dieselbe wie in hunderten anderen Verfahren, in denen ein Rechteinhaber die Nutzer von Tauschbörsen wegen angeblicher Tauschbörsen-Nutzung ermitteln will, um diese anschließende abzumahnen.
Der Inhaber sog. ausschließlicher Nutzungsrechte an einem Pop-Album fand über eine beauftragte Firma heraus, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine unerlaubte Veröffentlichung eines durch das Urheberrecht geschützten Werkes von einem bestimmten Internetanschluss aus bestand. Hierbei wurden in einer Tauschbörse die Verkehrsdaten des Anschlussinhabers ermittelt, die es aber zunächst dem Verletzten nicht erlauben, festzustellen, wer namentlich dahinter steht. Somit wurde das Landgericht Köln angerufen, um in dem vom Gesetz vorgesehenen Auskunftsverfahren den konkreten Provider des Anschlussinhabers aufzufordern, mitzuteilen, wer denn hinter der fraglichen IP-Adresse zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Verstoßes gestanden hat. Das Gericht kam – wie es ständig der Fall ist zu dem Schluss – die Voraussetzungen eines solchen Auskunftsanspruchs seien gegeben und somit müsse die Auskunft von dem Telekommunikationsunternehmen auch erbracht werden.
Nachdem nun bekannt war, wessen Anschluss für die Urheberrechtsverletzung genutzt wurde, ging die Sache seinen üblichen Lauf und die Anschlussinhaberin erhielt eine Abmahnung und wurde neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dazu aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 1.200 Euro – zusammen gesetzt aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadenersatz – zu zahlen.
Die Abgemahnte empfand die Forderungen als überzogen und konnte sich den Verstoß nur so erklären, dass ihre elfjährige Enkelin hierfür in Betracht käme. Für ein Kinderalbum und das unvorsichtige Verhalten eines Kindes sei es nicht angemessen, sie mit derart hohen Forderungen zu überziehen. Auch könne es nicht sein, dass ein Verfahren stattfindet, in dem Auskunft an einen Rechteinhaber erteilt wird, ohne dass sie hiervon Kenntnis er…
» Vollständiger ArtikelErschienen 9. Februar 2012 auf http://www.it-recht-deutschland.de.
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 20. Oktober 2010 — Im Rahmen des bereits hier vorgestellten Beschlusses des OLG Köln, hat dieses einige Ausführungen zur Frage des gewerblichen Au…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. Oktober 2010 — 1. Im Lichte des grundrechtlich verbürgten Telekommunikationsgeheimnisses (Art. 10 GG), dass gegenüber dem Recht auf informationel…
S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing | 30. Oktober 2010 — Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (Az. 6 W 82/10) festgestellt, dass nicht ohne besondere Umstände vo…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 21. Oktober 2010 — Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (Az. 6 W 82/10) ein Beschwerderecht des Anschlus…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 20. Oktober 2010 — OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2010 - Az. 6 W 82/10 Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (Az. 6 W 82/10) ein…
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 20. Oktober 2010 — Das OLG Köln hat ein Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren wegen illegaler Zugänglichmachung von Musik-Datei…
Andere Ansicht | 20. Oktober 2010 — Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (Az. 6 W 82/10) ein Beschwerderecht des Anschl…
kLAWtext | 20. Oktober 2010 — Pressemeldung des Oberlandesgerichts Köln (pdf): Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschluss vom 05.10.2010 (A…
multimediarechtler | 16. März 2011 — OLG Köln, Beschluss vom 05.10.2010, Az.: 6 W 82/10 Oberlandesgericht Köln bejaht Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskun…
it-recht-deutschland | 28. Oktober 2010 — Das OLG Köln (Beschluss vom 05.10.2010, Az. 6 W 82/10) hat entschieden, dass ein Anschlussinhaber, von dem zunächst nur die IP-…